Abteilung Personal

Mit ihren rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ​erbringt die Abteilung Personal überwiegend interne Dienstleistungen für die Beschäftigten und für die Dienststellen der Polizei Berlin sowie der Berliner Feuerwehr.

Sie leistet mit ihren Aufgabenbereichen einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Polizei Berlin und damit indirekt auch zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin.

Geschäftsfrau mit Menschengruppe im Hintergrund

Internes Personalwesen (IPW)

Das IPW nimmt alle stellen- und personalwirtschaftlichen Querschnittsaufgaben, die Personalverwaltung und -betreuung für die Dienststelle Direktion Zentraler Service wahr und koordiniert zudem deren Geschäftszimmer.

Personal Puzzleteil

Arbeitszeit, Personal- und Stellenwirtschaft (Referat A)

Zu den Aufgaben des Referates gehören die Themenfelder Grundsatz Arbeitszeit / PuZMan, Personal- und Stellenwirtschaft, Personalvermittlung, Personalhaushalt sowie Ernennungen und Versetzungen.

Aktenmappe Personal

Personalservice (Referat B)

Der Personalservice ist zuständig für die Betreuung der Beschäftigten bei der PolizeiBerlin und der Berliner Feuerwehr in allen personalrechtlichen Angelegenheiten. Weitere Informationen

Personalentwicklung

Personalmanagement (Referat C)

Das Personalmanagement verbindet die Spezialthemenfelder Personalentwicklung/- förderung, Diversity Management, Nachwuchskräftegewinnung für den Polizeivollzugsdienst sowie den Objektschutz, Praktikantenkoordination, sowie Psychologischer Dienst. Weitere Informationen

Ein Arzt und eine Ärztin mit Stehoskop um den Hals und mit einem Klemmbrett in der Hand

Ärztlicher Dienst (Referat D)

Der Ärztliche Dienst ist insbesondere für die fachärztliche Begutachtung der Einsetzbarkeit der Dienstkräfte im Polizeivollzugsdienst sowie der Berliner Feuerwehr zuständig und nimmt die Auswahl- und Einstellungsuntersuchungen unter Berücksichtigung der besonderen gesundheitlichen Anforderungen vor. Weitere Informationen

Besprechung vor Notebook

Wahlen zur Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) 2021

Die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung, abgekürzt GJAV, ist die Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden innerhalb unserer Behörde. Dieses Gremium wird von Personen unter 18 Jahren und den zur Berufsausbildung Beschäftigten bzw. Studierenden unter 27 Jahren für zwei Jahre gewählt. Weitere Informationen