Das Thema Prävention ist ein wichtiger Bestandteil der alltäglichen Arbeit der Polizei Berlin. Sie ist in allen Bereichen fest verankert. Die Polizei Berlin veröffentlicht regelmäßig aktuelle Verhaltensempfehlungen zu Präventionsthemen, die auf Kinder- und Jugendliche Bezug nehmen. So finden Sie zum Beispiel zu dem Phänomen „Verdächtiges Ansprechen von Kindern durch Fremde“ Verhaltenshinweise für Eltern und Sorgeberechtigte auf der Internetseite der Fachdienststelle LKA 13.
An die Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt sowie auch an die örtlichen Polizeidirektionen können Sie sich mit weiteren Fragen rund um Jugenddelinquenz wenden. Unsere Jugendbeauftragten und speziell ausgebildeten Präventionsbeauftragten helfen Ihnen gerne weiter.
Darüber hinaus, haben Sie auch die Möglichkeit, sich über das Thema Jugendkriminalität aus der Täter- und Opferperspektive auf den Internetseiten der „Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder“ (ProPK) weiter zu informieren.
Erziehung statt Strafe – Diversion
Auch der Gesetzgeber hat für das Jugendstrafverfahren spezielle Regelungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geschaffen, bei denen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Das Ziel ist es vor allem, erneuten Straftaten entgegenzuwirken. So besteht z. B. für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende die Möglichkeit, Wiedergutmachung zu leisten. Diese Verfahrensmöglichkeit wird als Diversion bezeichnet.
Das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung der Stiftung SPI (Sozialpädagogisches Institut Berlin “Walter May”) beschreibt dies so:
“Straftaten von Jugendlichen sind häufig entwicklungsbedingt oder aus alterstypischen Konfliktsituationen heraus entstanden. Ein solches Verhalten bedarf einer schnellen und individuellen Reaktion. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es, die Reaktion auf die Straftat eines Jugendlichen pädagogisch sinnvoll zu beschleunigen. Die Staatsanwaltschaft kann zum Beispiel ein Verfahren nach JGG § 45 Abs. 2 ohne Gerichtsverfahren einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme als Reaktion bereits stattgefunden hat, eingeleitet wurde oder der/die Beschuldigte sich um einen Ausgleich bemüht hat. Diese Ablenkung des Verfahrens wird Diversion genannt.”
In jeder Polizeidirektion stehen sogenannte “Diversionsmittler” der Stiftung SPI als Ansprechpersonen in den Beratungsstellen für diesen Themenbereich zur Verfügung. Diese sozialpädagogischen Fachkräfte sind keine Angehörigen der Polizei Berlin. Das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung der Stiftung SPI arbeitet im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Weitere Informationen zum Thema (auch die Erreichbarkeit der Beratungsstellen in den Polizeidirektionen) finden sich bei der Stiftung SPI unter dem Stichwort Diversionsbüro und im Infoblatt Nr. 17 der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei der Stiftung SPI.