Opferschutz/Opferschutzhilfe

Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Dann sollten Sie zur Wahrung Ihrer Interessen in jedem Fall eine Anzeige auf der für Sie nächstgelegenen Dienststelle der Polizei erstatten (oder über unsere Internetwache).

Unter der Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten www.odabs.org finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe, wo Sie sich jederzeit beraten lassen können.

Merkblatt für Opfer einer Straftat

Merkblatt für Opfer einer Straftat

 
Die Landesjustizverwaltungen haben zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein bundeseinheitliches Merkblatt für Opfer einer Straftat erstellt. Es soll Opfer einer Straftat über seine wesentlichen Rechte informieren.

Das Opfermerkblatt ist auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht und in 22 Sprachvarianten als Download verfügbar.

Hilfseinrichtungen für Opfer bei Gewalt und Kriminalität

Psychiatrische Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus, Große Hamburger Str. 5-11, Anmeldung unter Tel. 231 11 880 oder seelische.gesundheit-shk@alexianer.de, Mo. bis Fr. 9.30 bis 15.00 Uhr

Zentrum für Psychotherapie der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik, Landhausstr. 33-35, 10717 Berlin, Anmeldung unter Tel. 547 27 887 oder traumaambulanz@fvbk.de, Mo. bis Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr

Kinder und Jugendliche, die Gewaltopfer geworden sind, finden Hilfe und Unterstützung in der Traumaambulanz der

Kinderschutzambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Charité Berlin, Campus Virchow-Klinikum, Augustenburger Platz 1, 13353, Mittelallee 8, 4. OG, Berlin, Anmeldung unter Tel.: 450 566 888

Wo finde ich allgemeine Informationen und Medienangebote?

Spezielle Hilfs- und Beratungsangebote

Mit den Adressen gegen Gewalt informiert die Landeskommission Berlin gegen Gewalt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über weitere Themen wie

Auskünfte über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

Opfer einer Gewalttat und deren Hinterbliebene haben ein Recht auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Gewalttat. Ihren Anspruch auf Leistungen (z. B. Heil- und Krankenbehandlung, Rentenleistungen, Hinterbliebenenversorgung) nach dem Opferentschädigungsgesetz können Sie beim Versorgungsamt beantragen.

Beim Versorgungsamt können Sie sich auch beraten lassen, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Sach- und Vermögensschäden werden nicht erstattet. Ebenso wird kein Schmerzensgeld gezahlt.

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
    unter Soziales Entschädigungsrecht – Publikationen und Anträge, u.a.
    • Flyer Entschädigung für Opfer von Gewalttaten – Ihr Recht nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
    • Merkblatt Entschädigung für Opfer von Gewalttaten – Ihr Recht nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Für Opfer extremistischer Übergriffe stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Entschädigung zur Verfügung, die als einmalige Kapitalleistung gewährt werden. Sie sind als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen gedacht und sollen zugleich ein deutliches Zeichen der Ächtung derartiger Übergriffe setzen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.
Weitere Informationen zu diesn “Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten” finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Wo bekomme ich weitere Auskünfte?

Umfassende Informationen zu Hilfsangeboten für Opfer von Gewalttaten erhalten Sie auf der Internetseite des Opferbeauftragten des Landes Berlin.

Die Rechtsantragstellen bei den Berliner Gerichten bieten die Möglichkeit, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (z.B. einstweilige Verfügung) zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Erreichbarkeit polizeilicher Ansprechpartner

Bei der Polizei Berlin stehen die Opferschutzbeauftragten (OSB) der jeweiligen örtlichen Direktionen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Die Zuständigkeit der Opferschutzbeauftragten richtet sich nach dem Wohnort der Betroffenen. Von Seiten des LKA 1 – Delikte am Menschen (u.a. Tötungs-, Brand- und Sexualdelikte sowie Vermisstenstelle und Delikte an Schutzbefohlenen) und des LKA 4 Organisierte Kriminalität, Banden- und qualifizierte Eigentumskriminalität, Rauschgiftdelikte, stehen Ihnen aufgrund der Schwere der bearbeiteten Straftaten ebenfalls eine Opferschutzbeauftragte (OSB) zur Verfügung. Sie finden die Opferschutzbeauftragten auf den folgenden Seiten: