Hilfseinrichtungen für Opfer bei Gewalt und Kriminalität
Psychiatrische Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus, Große Hamburger Str. 5-11, Anmeldung unter Tel. 231 11 880 oder seelische.gesundheit-shk@alexianer.de, Mo. bis Fr. 9.30 bis 15.00 Uhr
Zentrum für Psychotherapie der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik, Landhausstr. 33-35, 10717 Berlin, Anmeldung unter Tel. 547 27 887 oder traumaambulanz@fvbk.de, Mo. bis Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr
Kinder und Jugendliche, die Gewaltopfer geworden sind, finden Hilfe und Unterstützung in der Traumaambulanz der
Kinderschutzambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Charité Berlin, Campus Virchow-Klinikum, Augustenburger Platz 1, 13353, Mittelallee 8, 4. OG, Berlin, Anmeldung unter Tel.: 450 566 888
Wo finde ich allgemeine Informationen und Medienangebote?
Spezielle Hilfs- und Beratungsangebote
Mit den Adressen gegen Gewalt informiert die Landeskommission Berlin gegen Gewalt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über weitere Themen wie
Auskünfte über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
Opfer einer Gewalttat und deren Hinterbliebene haben ein Recht auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Gewalttat. Ihren Anspruch auf Leistungen (z. B. Heil- und Krankenbehandlung, Rentenleistungen, Hinterbliebenenversorgung) nach dem Opferentschädigungsgesetz können Sie beim Versorgungsamt beantragen.
Beim Versorgungsamt können Sie sich auch beraten lassen, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Sach- und Vermögensschäden werden nicht erstattet. Ebenso wird kein Schmerzensgeld gezahlt.
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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
unter Soziales Entschädigungsrecht – Publikationen und Anträge, u.a.
- Flyer Entschädigung für Opfer von Gewalttaten – Ihr Recht nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Merkblatt Entschädigung für Opfer von Gewalttaten – Ihr Recht nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Für Opfer extremistischer Übergriffe stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Entschädigung zur Verfügung, die als einmalige Kapitalleistung gewährt werden. Sie sind als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen gedacht und sollen zugleich ein deutliches Zeichen der Ächtung derartiger Übergriffe setzen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.
Weitere Informationen zu diesn “Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten” finden Sie beim Bundesamt für Justiz.
Wo bekomme ich weitere Auskünfte?
Umfassende Informationen zu Hilfsangeboten für Opfer von Gewalttaten erhalten Sie auf der Internetseite des Opferbeauftragten des Landes Berlin.
Die Rechtsantragstellen bei den Berliner Gerichten bieten die Möglichkeit, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (z.B. einstweilige Verfügung) zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Erreichbarkeit polizeilicher Ansprechpartner
Bei der Polizei Berlin stehen die Opferschutzbeauftragten (OSB) der jeweiligen örtlichen Direktionen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Die Zuständigkeit der Opferschutzbeauftragten richtet sich nach dem Wohnort der Betroffenen. Von Seiten des LKA 1 – Delikte am Menschen (u.a. Tötungs-, Brand- und Sexualdelikte sowie Vermisstenstelle und Delikte an Schutzbefohlenen) und des LKA 4 Organisierte Kriminalität, Banden- und qualifizierte Eigentumskriminalität, Rauschgiftdelikte, stehen Ihnen aufgrund der Schwere der bearbeiteten Straftaten ebenfalls eine Opferschutzbeauftragte (OSB) zur Verfügung. Sie finden die Opferschutzbeauftragten auf den folgenden Seiten:
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Direktion 1 (Nord) Pankow, Reinickendorf, OT Wedding, Gesundbrunnen (Mitte)
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Direktion 2 (West) Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, OT Moabit, Tiergarten (Mitte)
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Direktion 3 (Ost) Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg
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Direktion 4 (Süd) Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, OT Rudow, Britz, Buckow, Gropiusstadt (Neukölln)
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Direktion 5 (City) Neukölln (Nord), Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte
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LKA 1 (berlinweite Zuständigkeit)
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LKA 4 (berlinweite Zuständigkeit)