Anwohnerinformation zum geplanten Wohncontainer-Standort Fürstenwalder Allee

  • Warum ist es nötig, in der Fürstenwalder Allee eine Unterkunft zu errichten?

    Im Land Berlin leben derzeit mehr als 10.000 geflüchtete Menschen in Notunterbringung, etwa im Ankunftszentrum Tegel oder in den Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Diese Unterbringungsform ist aufgrund der Beengtheit und fehlenden Privatsphäre auf Dauer nicht zumutbar und für eine gelingende Integration nicht geeignet. Es ist daher das erklärte Ziel des Senats, die Notunterbringung schrittweise durch reguläre, dezentrale Unterkünfte abzulösen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das landesweite Programm WCD 2.0 aufgesetzt: die Errichtung von 16 Wohncontainer-Dörfern mit insgesamt 6.000 Plätzen in ganz Berlin. Der Standort Fürstenwalder Alle ist Teil dieses Programms.

  • Wo wird die Unterkunft gebaut?
    Lage des Wohncontainerdorf an der Fürstenwalder Allee (Google Maps/Grundstück=Rot umrandet)

    Die temporäre Unterkunft für Geflüchtete (Container-Dorf) wird in der Fürstenwalder Allee 365, 12589 Berlin, eingerichtet. Der Standort liegt auf einem alten Kasernengelände in Hessenwinkel, nahe der Fahlenbergstraße.

  • Was ist der aktuelle Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme?

    Der Aufbau der Unterkunft wird insgesamt etwa 66 Wochen dauern. Dieser Zeitplan umfasst die Vorbereitung des Geländes, die Produktion und den Aufbau der Container sowie die Einrichtung und Sicherheitsprüfungen. Die aktuelle Planung sieht eine Fertigstellung und Inbetriebnahme bis Ende 2026 vor.

  • Wie wird das Gelände vorbereitet?

    Ein Teil der bestehenden Gebäude wird abgerissen, und die Fläche wird durch Auffüllung und Schadstoffsanierung vorbereitet. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden die Wohncontainer installiert. Aktuell wird die Vorplanung beauftragt. In diesem Zusammenhang wird auch die vorliegende artenschutzrechtliche Voreinschätzung weiterentwickelt.

  • Wie wird die Unterkunft aussehen?
    Regelgeschossmodul

    Die Unterkunft wird aus mehreren dreigeschossigen Wohncontainer-Gebäuden bestehen, in denen pro Gebäude bis zu 120 Personen untergebracht werden können. Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt ca. 7.725 Quadratmeter. Insgesamt sind zwei bis drei Containerkomplexe geplant, die Platz für bis zu 360 Personen bieten.
    (3 × 30 Dreiermodul-Container x 4 Personen = 360 Personen)
    Auf dem oben gezeigten Grundriss sollen dann 2-3 Wohncontainer gebaut werden, die genaue Position ist bis jetzt noch unklar. Der Grundriss sieht jeweils in sich abgeschlossene Wohneinheiten für 4 Personen mit eigener Dusche, WC und Küchenbereich vor. Dies ermöglicht besonders Familien ein Leben mit relativ viel Privatsphäre. Auch die Außenfläche wird gestaltet, hier sind Spiel- und Aufenthaltsbereiche geplant.

  • Wie lange wird die Unterkunft betrieben?

    Die Unterbringung ist temporär und erfolgt in Wohncontainern. Die genaue Dauer der Nutzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Verfügbarkeit langfristiger Wohnlösungen. Das Wohncontainerdorf wird als Zwischennutzung für das Grundstück entwickelt, bis dort der reguläre Wohnungsbau beginnt, ca. 2030,

  • Wer wird in die neue Unterkunft einziehen?

    Die genaue Belegungsplanung erfolgt erst ca. 4-6 Wochen vor Inbetriebnahme der Unterkunft. Grundsätzlich kann man aber schon jetzt sagen, dass dort Geflüchtete unterschiedlicher Herkunft einziehen werdne, die zuvor im Ankunftszentrum Tegel oder in einer anderen Notunterbringug in Berlin gelebt haben. In der Regel sind etwas zwei Drittel der künftigen Bewohnerschaft Familien, Kinder und Jugendliche machen etwa ein Drittel aus.

  • Wie werden die hier untergebrachten Menschen betreut?

    Mit Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft (ab Ende 2026) übernimmt ein Betreiber die soziale Betreuung der Bewohnerschaft. Der Betreiber beschäftigt entsprechend qualifizierte Mitarbeitende für Sozialarbeit, Beratung, Kinderbetreuung und Ehrenamtskoordination. Die Unterkunftsleitung des Betreibers ist auch Ansprechperson für Anliegen der Nachbarschaft. Darüber hinaus wird ein Sicherheitsdienstleister rund um die Uhr vor Ort sein.

  • Wie werden Sicherheit und Ordnung in der Umgebung gewährleistet?

    Die Sicherheit und die Einhaltung der Regeln in der Unterkunft wird durch mehrere Maßnahmen gewährleistet. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, auf dessen Grundlage u.a. die Anzahl der Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen vor Ort bestimmt wird. Die mehrsprachig in der Unterkunft aushängende Hausordnung und das Sicherheitskonzept sind u.a. auch das Fundament für die Einhaltung von Brandschutz, Ruhezeiten und Zugangsregeln. Betreiber und Sicherheitsdienst der Unterkunft sind für die Umsetzung der Hausordnung verantwortlich. Der Sicherheitsdienst der Einrichtung ist rund um die Uhr vor Ort und für die Anwohnerinnen und Anwohner durchgehend erreichbar.

  • Wie ist die Anbindung der Unterkunft an die öffentlichen Verkehrsmittel?

    Das Gelände ist gut angebunden. In der Nähe befinden sich der S-Bahnhof Wilhelmshagen sowie zwei Buslinien (161, N61), die in der Fürstenwalder Allee verkehren.

  • Gibt es in der Nähe Schulen und Kindergärten?

    Ja, es befinden sich mehrere Schulen und Kitas in der Umgebung. Allerdings wird der Bezirk darauf achten, dass die Anzahl der untergebrachten Geflüchteten die Kapazitäten der Schulen und Kitas nicht übersteigt. Daher sollen maximal 360 Plätze in der Unterkunft geschaffen werden. Entstehen Wartezeiten bis zur Einschulung, können zur Überbrückung in der Unterkunft pädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden. Dies wären z.B. „Frühe Bildung vor Ort (für Kitakinder) oder „Fit für die Schule“ (für Schulkinder).

  • Welche Einrichtungen gibt es in der Nähe? Wie ist die ärztliche Versorgung?

    In der Umgebung gibt es Einkaufsmöglichkeiten, sportliche und kulturelle Einrichtungen sowie medizinische Versorgungszentren, die den Bedarf der Bewohner abdecken können. Das LAF hält zur Entlastung des Regelsystems in seinen Unterkünften eine zusätzliche Hebammen-Versorgung sowie kultursensible psychosoziale Angebote etwa für Traumatisierte oder anderweitig belastete Menschen vor.

  • Wird die Umgebung durch die Bauarbeiten beeinträchtigt?

    Während der Bauarbeiten kann es zu zeitweiligen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Baustellenverkehr kommen. Die zuständigen Behörden werden jedoch darauf achten, die Auswirkungen auf die Anwohner so gering wie möglich zu halten.