Das Gesundheitsheft dient dazu, alle gesundheitsrelevanten Daten und medizinische Befunde geflüchteter Kinder und Jugendlicher übersichtlich zusammenzufassen.
Dadurch bekommt das medizinische Personal in Arztpraxen oder im Krankenhaus auf einen Blick alle wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes oder Jugendlichen. Alle bereits vorliegenden Untersuchungsergebnisse werden so festgehalten und fließen in die weitere Beurteilung und Behandlung ein.
Geflüchtete haben das Recht auf freie Arztwahl und können sich in Berlin mit der elektronischen Gesundheitskarte bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten behandeln lassen.
Den Gesetzgebern ist es wichtig, die Gesundheit und das Wohlergehen geflüchteter Kinder und Jugendlicher besonders zu schützen. Dies ist sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch in der europäischen Aufnahmerichtlinie für Flüchtlinge festgehalten.
Nach dem in Deutschland geltenden Asylbewerberleistungsgesetz (§ 4) haben geflüchtete Kinder und Jugendliche Anspruch auf alle notwendigen Leistungen der medizinischen Versorgung. Diese umfassen, neben der ärztlichen Behandlung, auch die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen sowie die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen. Außerdem sieht § 6 Asylbewerberleistungsgesetz vor, dass weitere medizinische Leistungen gewährt werden können, die die besonderen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen.