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Der Führerscheinpflichtumtausch war im Jahr 2022 das entscheidende Thema im Bereich Fahrerlaubnis. Hintergrund ist der Pflichtumtausch aller Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 bis Januar 2033 in Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Daraus ergeben sich bis zum Jahr 2033 ca. 2,7 Mio. zusätzliche Anträge in Berlin. Während die Entgegennahme von fahrerlaubnisrechtlichen Anträgen Aufgabe der Bezirke ist, erfolgt die Bearbeitung ausschließlich im LABO. Seit März 2022 werden die Anträge, die vom Bürgeramt an die Fahrerlaubnisbehörde bisher postalisch versandt wurden, ausschließlich digital an diese übermittelt. Papieranträge gehören somit der Vergangenheit an. Durch diesen Digitalisierungsschritt konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit von durchschnittlich 10 Tagen auf eine tagesaktuelle Bearbeitung reduziert werden. Insgesamt sind im Jahr 2022 ca. 176.770 fahrerlaubnisrechtliche Anträge bearbeitet worden.