Häufige Fragen (FAQ) zur Ausbildung

Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ausbildung.

Falls noch Fragen offen geblieben sind, schau doch nochmal bei unserem FAQ zur Bewerbung nach.

Beamtenstatus, Verdienst und Krankenversicherung

  • Ist es sicher, dass ich nach der Ausbildung Beamtin:Beamter werde?

    Schon während der Ausbildung bist Du Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf.

    Wenn Du die Ausbildung erfolgreich abschließt und Deine charakterliche und gesundheitliche Eignung vorliegt, wirst Du in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.

  • Wie viel verdiene ich während der zweijährigen Ausbildung?

    Alle Anwärter:innen erhalten zurzeit mindestens 2.399 € brutto.

    Der genaue Zahlbetrag hängt unter anderem von der Steuerklasse und einem möglichen Kirchensteuerabzug ab. Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an, Du musst aber eine Krankenversicherung abschließen.

    Der Verdienst wird übrigens schon ab dem 1. Tag der Ausbildung (im Voraus) gezahlt.

  • Wie bin ich krankenversichert?

    Als Beamtin:Beamter hast du die Wahl zwischen:

    • der privaten Krankenversicherung (PKV) oder
    • einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

    Bei der PKV musst du dich nur zur Hälfte versichern. Die andere Hälfte zahlt das Land Berlin in Form der Beihilfe. Dadurch sind die Beiträge meist günstig. Allerdings gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied muss extra versichert werden und bei ambulanten Behandlungen wirst du häufig in Vorkasse gehen müssen.

    Als freiwilliges Mitglied in der GKV zahlst du vielleicht einen höheren Beitrag, weil du dich zu 100% versichern musst. Dafür bietet die GKV vor allem Familien den großen Vorteil, dass Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert werden können. Und es gibt eine pauschale Beihilfe vom Land Berlin. Die Höhe beträgt grundsätzlich die Hälfte des Beitrags für eine Krankenvollversicherung.

  • Erhalte ich weitere Vergünstigungen oder Zuschläge?

    Zusätzlich zu dem in der vorherigen Frage genannten Betrag von 2.399 € brutto zahlen wir noch:

    • Weihnachtsgeld
    • Zuschläge für Sonn- und Feiertagsdienste
    • Zuschläge für Nachtdienste und
    • Familienzuschläge, deren Höhe sich – einfach erklärt – nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder berechnet.
  • Wie viel verdiene ich nach der Ausbildung?

    Nach der Ausbildung erhalten Berufsanfänger:innen in der Einstiegsbesoldungsgruppe A 7 in der Erfahrungsstufe 1 je nach Zuschlägen mindestens 2.757 € brutto.

  • Kann ich während der Ausbildung noch einen Minijob machen?

    Eine Nebentätigkeit wird in den meisten Fällen genehmigt, sofern die Leistungen im Normbereich liegen und die angestrebte Nebentätigkeit den beamtenrechtlichen Regelungen nicht entgegensteht. Während der Ausbildung trifft die Lehrgangsleitung diese Entscheidung.

Ablauf und Gliederung der Ausbildung

  • Wie sieht es mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus?

    Im Justizvollzug arbeiten viele Eltern mit Kindern. Innerhalb der Ausbildung müssen neben den Unterrichtseinheiten auch die Praktika mitsamt Spät- und Nachtdiensten abgeleistet werden. Nach der bestandenen Ausbildung gibt es viele verschiedene Optionen, seinen Dienstplan an das Familienleben anzupassen.

  • Wie ist die Ausbildung rechtlich geregelt?

    Am Ende dieser Seite findest Du die aktuelle Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Justizvollzugsdienstes zum Download.

  • Wieviel Urlaub steht mir zu und wann kann ich ihn nehmen?

    Du erhältst

    • 30 Tage Erholungsurlaub plus einen weiteren freien Tag (AZV-Tag) pro Jahr
    • einen zusätzlichen Urlaubstag, bei besonders vielen Nachtdiensten pro Jahr

    Bitte beachte: Dein Jahresurlaub wird im Ausbildungsverlauf durch die Bildungsakademie Justizvollzug festgelegt.

  • Wie ist es mit dem Schichtdienst geregelt?

    Im Justizvollzug wird an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr gearbeitet. Also auch an Sonn- und Feiertagen und auch in den Nachtstunden.

    Es gibt verschiedene Schichtmodelle, üblich ist ein Dreischichtmodell mit Diensten von 6.00 – 14.00 Uhr, von 14.00 – 22.00 Uhr und von 22.00 bis 6.00 Uhr.

    Abweichende Schichten z.B. von 10.00 – 18.00 Uhr sind im Einzelfall möglich. Der Justizvollzug ist bemüht, einen verlässlichen Schichtplan drei Monate im Voraus zu erstellen.

    Auf jeden Fall hast Du die Möglichkeit, auf den Dienstplan Einfluss zu nehmen, um beispielsweise an Geburtstagen oder Jubiläen bei Deiner Familie zu sein.

  • Kann ich mich jetzt bereits für eine spätere Dienststelle entscheiden oder muss ich das später machen?

    Innerhalb der zweijährigen Ausbildung lernst Du eine Vielzahl der Berliner Gefängnisse und auch die unterschiedlichen Vollzugsformen (z. B. Untersuchungshaft, Frauenvollzug) kennen.

    Im letzten Drittel der Ausbildung erfährst Du, in welchen Justizvollzugsanstalten Bedarf an Personal besteht. Dann hast Du die Wahl zwischen denen, die Bedarf gemeldet haben. Wir werden bei der Auswahl Deine Wünsche berücksichtigen.

    Im Laufe Deiner Dienstzeit hast Du die Möglichkeit, auch in eine andere Justizvollzugsanstalt zu wechseln, z. B. indem Du Dich dort aktiv bewirbst. Es gibt aber auch eine Personalbörse, über die ein Wechsel möglich gemacht werden kann.

  • Wie wechseln sich Theorie und Praxis während der Ausbildung ab?

    Während der zweijährigen Ausbildung werden insgesamt sechs Praktika absolviert, um die Arbeit im Justizvollzug mit all seinen Vollzugsformen kennen zu lernen. Diese Praktika haben meist eine Dauer von sechs Wochen. Zwischen den Praxisphasen befinden sich die Theoriephasen, in denen der Unterricht sowie die Prüfungen in der Bildungsakademie statt finden. Zur besseren Übersicht haben wir am Ende dieser Seite Dokumente zum Download bereitgestellt.

  • Wo findet die Ausbildung statt?

    Der theoretische Teil der Ausbildung findet in den Seminarräumen der Bildungsakademie Justizvollzug bei der JVA Plötzensee statt. Die Praktika werden in den einzelnen Justizvollzugsanstalten abgeleistet.

Inhalte der Ausbildung

  • Welche Fächer werden in der Ausbildung unterrichtet?

    Der Theorieteil der Ausbildung teilt sich in sieben Fächer, denen jeweils verschiedene Module unterstehen. Für eine genaue Auflistung haben wir am Ende dieser Seite Dokumente zum Download bereitgestellt.

  • Wie digital ist die Ausbildung?

    Alle Anwärterinnen und Anwärter erhalten von uns einen Zugang zum Landesnetz Berlin sowie eine persönliche E-Mailadresse. Darüber hinaus wird von der Bildungsakademie Justizvollzug über die Dauer der Ausbildung ein Tablet gestellt, mit dem auf die digitale Lernplattform und deren Inhalte auch von zu Hause aus zugegriffen werden kann.
    Unsere Seminarräume sind mit Smartpanels ausgestattet und seit kurzem verfügen wir über VR-Brillen, mithilfe derer ausgewählte Ausbildungsinhalte immersiv erlebt werden können.

  • Spielen Schusswaffen eine Rolle?

    Ein 3-wöchiges Schießtraining ist Bestandteil der Ausbildung. Dieses wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

  • Finden in den Unterrichtsstunden auch Exkursionen statt?

    Selbstverständlich machen unsere Lehrgänge auch unterrichtsbezogene Exkursionen, beispielsweise zu Gerichtsverhandlungen, ins Abgeordnetenhaus von Berlin oder zur Gedenkstätte Plötzensee.

  • Lernziele für die praktische Ausbildung im Justizvollzug

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  • Gliederung der Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst

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  • Liste der Lehrgebiete des theoretischen Unterrichts

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  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung allgemeiner Justizvollzugsdienst 2024

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