Wenn Sie Ihre Wohnung mit festen Brennstoffen beheizen, erhalten Sie eine pauschalierte Brennstoffhilfe. Die Höhe der Pauschale ist nach Quartal und Abnahmemenge gestaffelt und wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, ausgehend von den konstanten Listenpreisen der Braunkohlebrikettfabriken, festgelegt.
Die Brennstoffmenge ist von der Personenanzahl des Haushalts abhängig:
- für 1- und 2-Personenhaushalte 33 Zentner (gesamte Heizperiode 7 Monate) bzw. 4,71 Zentner monatlich
- für 3- und 4-Personenhaushalte 38,5 Zentner (gesamte Heizperiode 7 Monate) bzw. 5,5 Zentner monatlich
- für 5- und Mehr-Personenhaushalte 42 Zentner (gesamte Heizperiode 7 Monate) bzw. 6 Zentner monatlich
Die Pauschale wird grundsätzlich in einem Betrag gewährt. Damit Sie den Frühkaufrabatt nutzen können, erfolgt die Bewilligung bereits im Laufe des II. Quartals, also bis zum 30.06. eines Jahres.
Sollten Sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Brennstoffen versorgen, kann eine eventuelle Preisdifferenz nicht erstattet werden.
Sofern Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II erst später entsteht, wird selbstverständlich der aktuelle Quartalspreis für die restliche Heizperiode zu Grunde gelegt.
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen sowie die aktuellen Preise.