Hinweis

Anträge, Veränderungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Berlin Spandau werden
seit dem 15. November 2024 nicht mehr per E-Mail entgegengenommen.
Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht (Weitere Informationen sowie Flyer).

Hinweis
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, aufgrund einer Baumaßnahme ist der Infopunkt am 27.11.2024 ganztägig geschlossen.

Umzug

Umzugswagen (47250800)

Wenn Sie beabsichtigen umzuziehen, kann das Jobcenter Sie bei den Umzugskosten unterstützen. Hierzu müssen Sie grundsätzlich vor diesem Umzug die Notwendigkeit eines Umzuges sowie die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung vom Jobcenter prüfen lassen. Als Entscheidungsgrundlage dient dem Jobcenter dabei insbesondere die von dem potentiellen Vermieter auszufüllende Mietbescheinigung. Bitte reichen Sie diese vollständig ausgefüllt bei dem Jobcenter ein. Im Falle eines nicht genehmigten Umzuges können höhere Unterkunftskosten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter die Notwendigkeit des Auszuges anerkannt hat. Diese Bestätigung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Eine Notwendigkeit liegt vor, wenn

  • die Betroffenen aus «schwerwiegenden sozialen Gründen» nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Umzüge von und nach Berlin
Im Fall eines beabsichtigten Umzuges von oder nach Berlin ist der für die neue Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger für die Entscheidung über die Erteilung einer Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Wohnung zuständig.

Umzug
Wann ist er notwendig? Wann übernimmt das Jobcenter die Kosten? Wie lasse ich prüfen, ob die Miete für die neue Wohnung angemessen ist? Zu diesen Fragen bietet Ihnen dieses Merkblatt Antworten.