Hinweis

Anträge, Veränderungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Berlin Spandau werden
ab dem 15. November 2024 nicht per E-Mail entgegengenommen. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht. (Weitere Informationen sowie Flyer)

Hinweis
Aus organisatorischen Gründen ist das Jobcenter Berlin Spandau an folgenden Tagen nur eingeschränkt erreichbar.
Donnerstag, 14.11.2024 (nur Infopunkt von 08:00-13:00 Uhr) und Freitag, 15.11.2024 (nur Infopunkt von 08:00-12:30 Uhr).

Mietschulden

Ein Aktenordner mit der Aufschrift 'Mietschulden' liegt auf einem Schreibtisch. Auf ihm liegt ein weiterer Ordner, daneben ein Stift und mehrere Geldscheine.

Ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen kann formlos oder mittels eines Antragsvordruckes gestellt werden.

Die Übernahme von Mietrückständen nach § 22 Absatz 8 SGB II dient zur Abwendung drohenden Wohnraumverlusts. Wohnraumverlust droht immer grundsätzlich dann, wenn bereits eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen worden ist oder ein Rückstand besteht, der den Vermieter berechtigt, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen.

Nach § 543 BGB besteht die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen, wenn ein Rückstand von mindestens zwei Monatsmieten besteht oder für zwei aufeinander-folgende Monate Teilzahlungen offen sind, die mehr als eine Monatsmiete ausmachen.

Antrag Mietschulden