Hinweis

Anträge, Veränderungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Berlin Spandau werden
seit dem 15. November 2024 nicht mehr per E-Mail entgegengenommen.
Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit der Postfachnachricht (Weitere Informationen sowie Flyer).

Hinweis
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, aufgrund einer Baumaßnahme ist der Infopunkt am 27.11.2024 ganztägig geschlossen.

Energieschulden

Auf einem geöffneten Aktenordner liegen ein Taschenrechner, ein Stift, mehrere Geldscheine und weitere Ordner mit der Aufschrift 'Forderungen'

Im Rahmen der Leistungserbringung nach dem SGB II erfolgt die Deckung der meisten leistungsrechtlichen Bedarfe durch die Regelleistung gemäß § 20 SGB II. Insbesondere Kosten für Energie sind durch diese Regelleistung abgedeckt.

Die Höhe der tatsächlichen Energiezahlungen richtet sich nach den zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem Energieabnehmer abgeschlossenen Vertrag. Das Jobcenter ist nicht Vertragspartner und somit kein Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen.

Sollten bei Ihnen Energieschulden bestehen, könne Sie einen Antrag auf Übernahme der Energierückstände stellen.

Der Berliner Härtefallfonds Energieschulden

Empfangende von Bürgergeld können einen Antrag stellen, wenn die jeweilige Leistungsstelle die Energieschulden nicht übernimmt oder nur ein Darlehen gewährt.