Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogenannte vorrangige Leistungen beantragen, wenn Sie auf diese Ansprüche haben. Damit sind finanzielle Hilfen von anderen Trägern gemeint, die Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft zustehen könnten und die auf den Anspruch Ihrer Leistungen auf Bürgergeld anzurechnen sind.
Vorrangige Leistungen können zum Beispiel sein:
- Kindergeld / Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Elterngeld
- Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
- Renten
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld I