Seit dem 01.09.2021 gibt es im Land Berlin eine neue VV Inklusion.
Sie wurde am 17.09.2021 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht und ist am 18.09.2021 in Kraft getreten.
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Berliner Verwaltung (§ 2 AZG), für landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (§ 28 AZG), für die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft des Landes Berlin, die Präsidentin oder den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, die Präsidentin oder den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, die Präsidentin oder den Präsidenten des Rechnungshofes von Berlin sowie die Berliner Beauftragte oder den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Es werden unter anderem Grundsätze zur Stellenbesetzung und Ausbildung, Prüfungen und Dienst- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten geregelt.