für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (kurz HSBV) ist für den gesamten unmittelbaren öffentlichen Dienst des Landes Berlin die oberste Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten zuständig.
Der Arbeitgeber (Land Berlin) hat die HSBV in allen Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Dienststellen betreffen unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören, damit die Interessen und die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten Berücksichtigung finden.
Zum Beispiel bei:
- allgemeinen verwaltungsinternen, arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen und Verordnungen
- Einführung von IT-Verfahren oder wesentlichen Änderungen
- Erstellung von Verwaltungsvorschriften
- Stellenverlagerung
- Projekte zur Neuorganisierung der Berliner Verwaltung
Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist ebenfalls zuständig:
- unterstützt die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen bei der Eingliederung und Betreuung der Menschen mit Handicap,
- bietet Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen des Schwerbehindertenrechts und der Rehabilitation,
- berät bei Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Verwaltung,
- unterstützt den beruflichen Werdegang,
- nimmt die gesetzlichen Beteiligungsrechte wahr, die mehrere Dienststellen betreffen,
- unterstützt Projekte für Menschen mit Behinderung,
- arbeitet mit unterschiedlichen Organisationen, Unternehmen, Initiativen, Vereinen und Verbänden zusammen