Die Einrichtung und die Aufgaben des IKT-Lenkungsrats sind in § 22 des Gesetzes zur Förderung des E-Government – E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln geregelt.
Er berät die IKT-Staatssekretärin zu strategischen und ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung sowie der Verwaltungsmodernisierung.
Ferner kann er auf Vorschlag der IKT-Staatssekretärin Empfehlungen für den IKT-Einsatz in der Berliner Verwaltung beschließen und über die Förderung von Projekten zur Entwicklung der IKT, zum E-Government und zur Verwaltungsmodernisierung entscheiden.
- In der Sitzung des IKT-Lenkungsrats, am 18.09.2017, wurde die Nutzung des eingereichten Vordrucks für alle entsprechenden Maßnahmen auf dem Gebiet der IuK als verpflichtende Vorgabe beschlossen.