Wichtiger Hinweis!

Gegenwärtig bemühen wir uns um die Überarbeitung unseres Internetauftritts. Daher bitten wir um Verständnis, wenn einige Bereiche der Website derzeit nicht auf dem aktuellen Stand sind.

IKT-Zuständigkeiten der HSBV

Der Arbeitgeber (Land Berlin) hat die HSBV in allen Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Dienststellen betreffen unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören, damit die Interessen und die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten Berücksichtigung finden.

Im Rahmen der voranschreitenden Digitalisierung ist die HSBV somit auch bei fast allen IT- (Fach-) Verfahren vorab zu beteiligen.

Die HSBV und der HPR nehmen auch regelmäßig an diversen Sitzungen des IKT-Lenkungsrats teil, um vorab im Sinne sämtlicher Beschäftigter handeln zu können.

IKT-Lenkungsrat

Die Einrichtung und die Aufgaben des IKT-Lenkungsrats sind in § 22 des Gesetzes zur Förderung des E-Government – E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln geregelt.

Er berät die IKT-Staatssekretärin zu strategischen und ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung sowie der Verwaltungsmodernisierung.
Ferner kann er auf Vorschlag der IKT-Staatssekretärin Empfehlungen für den IKT-Einsatz in der Berliner Verwaltung beschließen und über die Förderung von Projekten zur Entwicklung der IKT, zum E-Government und zur Verwaltungsmodernisierung entscheiden.

  • In der Sitzung des IKT-Lenkungsrats, am 18.09.2017, wurde die Nutzung des eingereichten Vordrucks für alle entsprechenden Maßnahmen auf dem Gebiet der IuK als verpflichtende Vorgabe beschlossen.
  • Beteiligungsvorlage HSBV

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