Die Hauptschwerbehindertenvertretung vertritt mit ca. 117 örtlichen Schwerbehindertenvertretungen (SbV) rund 7,74 % aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten in allen Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen (Land Berlin) oder zumindest mehrere Dienststellen betreffen und von der örtlichen SbV der einzelnen Dienststellen nicht geregelt werden können. (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch § 180 Absatz 6 i.V.m. § 178 Abs. 2 SGB IX)
Eine Schwerbehindertenvertretung gibt es in allen Bezirksämtern und Senatsverwaltungen sowie deren nachgeordneten Dienststellen: Finanzämter, Schulen, Feuerwehr, Justiz, Polizei usw..
Die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen haben unter anderem die Aufgabe, Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung bei Fragen und Problemen (Kündigung, Umsetzung, Arbeitsplatzgestaltung, Schwerbehindertenausweis, Diskriminierung o.ä.) mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Zu Gesprächen mit dem Vorgesetzten, zu einem BEM-Gespräch oder als Begleitung zum Betriebsarzt, kann die Schwerbehindertenvertretung hinzugerufen werden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Vertrauensperson in ihrem Hause oder schauen Sie einfach auf Ihren Inter- / Intranetseiten nach.