![Häufige Fragen Besprechung am Arbeitsplatz](/imgscaler/PJ0ecW3KF3K-iEK5dsHwnqgJywanx26C2iIUlWeC3Y4/r4zu3/L3N5czExLXByb2QvZm90b2xpYS9hYnN0cmFrdC9mb3RvbGlhXzc5OTQyMzg0X3N1YnNjcmlwdGlvbl95ZWFybHlfeHhsLmpwZw.jpg?ts=1648483795)
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Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung Land Berlin
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über die Zusammensetzung des Hauptwahlvorstandes
PDF-Dokument (229.3 kB)
des Wahlausschreibens für die Wahl der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
PDF-Dokument (622.3 kB)
der Ergänzung (Wahlvorschläge) des Wahlausschreibens vom 21.02.2020
PDF-Dokument (504.4 kB)
der Ergänzung (Verlängerung Zeitraum der Stimmabgabe) des Wahlausschreibens vom 21.02.2020
PDF-Dokument (230.7 kB)
des Wahlergebnisses
PDF-Dokument (259.3 kB)
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Eine Wahlberechtigung besteht gem. § 69 PersVG nur für die in § 60 PersVG i.V.m. § 61 PersVG benannten Dienstkräfte. Sind also nicht mindestens fünf jugendliche oder auszubildende Dienstkräfte beschäftigt, besteht keine Wahlberechtigung.
Auf Grund der derzeitigen Pandemie-Lage kann die Wahl auch als Briefwahl (ohne Antrag) durchgeführt werden. Dazu bitte das Rundschreiben IV Nr. 32/2020 vom 08.04.2020 der SenFin beachten.
Das Rundschreiben IV Nr. 32/2020 vom 08.04.2020 der SenFin ist in der Rundschreibendatenbank abrufbar.
Wahlberechtigt sind gem. § 61 PersVG jugendliche Dienstkräfte und Auszubildende. In diesem Zusammenhang bitte auch § 3 PersVG beachten. Ob eine Dienstkräfteeigenschaft besteht, muss im Zweifel anhand von Verträgen geprüft werden.
Nein. Durch Rundschreiben IV Nr. 32/2020 vom 08.04.2020 der SenFin werden die Dienststellen aufgefordert, auch nach Ablauf der Amtszeit mit den Gremien zusammen zu arbeiten, wenn eine Wahl bis zu diesem Zeitpunkt auf Grund der Pandemie-Lage nicht möglich ist.