Die örtlichen Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretungen (GJAVen) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) sind die ersten Ansprechpersonen bei Anliegen, Beschwerden, Problemen und Rückfragen jeglicher Art durch die Nachwuchskräfte des Landes Berlin. Sie bilden den Grundstein der jahrzehntelang gelebten Mitbestimmung der Nachwuchskräfte im Land Berlin.
Es ist kein wohlgehütetes Geheimnis, dass es immer schwieriger wird, konstante Strukturen der Interessenvertretung aufzubauen und aufrechtzuerhalten.
Doch dies wird die derzeitige Haupt-JAV nicht länger hinnehmen. Wir sagen Stopp! Und stellen uns dem Abbau von Mitbestimmung und Interessenvertretung konsequent entgegen. Zum Beginn der derzeitigen Wahlperiode, konnte in folgenden Institutionen keine (Gesamt-) Jugend- und Auszubildendenvertretung gebildet werden: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Bezirksamt Lichtenberg, Polizei Berlin – Direktion Zentraler Service, Justizvollzugsanstalt Plötzensee sowie Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung der Berliner Justiz.
Es kann nicht sein, dass die oben genannten Institutionen über keine Strukturen der Interessenvertretung verfügen. Dies sollte auch der Anspruch der Dienststellenleitungen sein, denn bereits der Ausbildungsreport 2022 der Deutschen Gewerkschaftsbund Jugend (DGB Jugend) zeigt ganz deutlich, dass die generelle Zufriedenheit der Nachwuchskräfte, in Institutionen in denen eine (G)JAV besteht, rund 20 % höher ist.
Gemäß §§ 69 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit 59 S. 2 Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG Berlin), hat die Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretungen die örtlichen GJAVen und JAVen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen und zu beraten. Die konkrete Umsetzung der “Unterstützungspflicht” wurde allerdings nicht gesetzlich geregelt.
Als Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung nehmen wir jene Unterstützungspflicht äußerst ernst. Insbesondere da die örtlichen Akteur*innen die Basis der Haupt-JAV-Tätigkeit bilden. Um jener Unterstützungspflicht Rechnung zu tragen, haben sich die 3 freigestellten Vorstandsmitglieder die Betreuungszuständigkeiten intern verteilt.
Was hat sich die Haupt-JAV vorgenommen?:
- Unterstützung beim Wissensmanagement und Abbau von Wissenshierarchien
- Hilfestellung und Anleitung im Rahmen der Amtsübergabe und Einarbeitung
- (insofern zeitlich umsetzbar) Konzipierung und Durchführung von Klausurtagungen
- Unterstützung Sitzungsvor- und Nachbereitung sowie Sitzungsleitung und Geschäftsführung
- Unterstützung bei der Planung und Durchführungen von Versammlungen und Veranstaltungen
- Prüfung von schwierigen Sachverhalten und Personaleinzelangelegenheiten
- Engmaschige Betreuung durch ein Haupt-JAV-Vorstandsmitglied
- Schaffung von internen Netzwerken und Austauschplattformen für alle (G)JAVen des Landes Berlin
- Neuauflage der Haupt-JAV-Conventions
- Initiierung und Begleitung von Wahlen zur (G)JAV in den Institutionen in denen derzeit keine Interessenvertretungen existieren
- Ausbau Kommunikation und Arbeitshilfen
Die Zielstellung dieser Säule ist der Aufbau, Verstetigung und Ausbau der Qualität und Konstanz der (Gesamt-) Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Land Berlin.