Der Vorstand der Haupt-JAV regelt die Geschäfte der Haupt-JAV zwischen den regelmäßig stattfinden Sitzungen. Hierzu gehören Termindurchführungen, Teilnahme an stattfindenden Veranstaltungen, Beratung und Unterstützung der örtlichen (Gesamt-) Jugend- und Auszubildendenvertretungen und eine Vielzahl von weiteren Aufgaben. Die Zuständigkeiten und Schwerpunktsetzungen sind auf die drei Vorstandsmitglieder verteilt.