Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Sonderbehörden

Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden in jeder ausbildenden Dienststelle mit mehr als fünf Auszubildenden, dual Studierenden, Volontär*innen oder Anwärter*innen unter 27 Jahren gebildet. Sie bilden die Interessenvertretung der Auszubildenden dieser Dienststelle.

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Ein roter Buntstift macht ein Kreuz in einem Kreis

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