Haupt-JAV Wahl 2024

Stimmzettel auf Tastatur

HJAV-Wahl 2024

Im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2024 wurden die regelmäßigen Wahlen zu den örtlichen JAVen, GJAVen und der HJAV im Land Berlin durchgeführt.

Bekanntmachungen

  • Bekanntmachung vom 28.11.2023

    über die Zusammensetzung des Hauptwahlvorstandes

    PDF-Dokument (449.1 kB)

  • Bekanntmachung vom 16.02.2024

    über die korrigierte Zusammensetzung des Haupt-Wahlvorstandes

    PDF-Dokument (227.8 kB)

  • Bekanntmachung vom 16.02.2024

    über das Wahlausschreiben

    PDF-Dokument (636.5 kB)

  • Bekanntmachung vom 06.03.2024

    über die Ergänzung (Wahlvorschläge) des Wahlausschreibens

    PDF-Dokument (539.4 kB)

  • Bekanntmachung vom 24.05.2024

    über das Wahlergebnis

    PDF-Dokument (447.7 kB)

Hinweise

Rundschreiben IV Nr. 11/2022 vom 23.02.2022 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Hinweisen zur Durchführung der Wahl(en)

Vordruck Wahlniederschrift 2024

  • Wahlniederschrift HJAV 2024

    PDF-Dokument (196.8 kB)

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

  • Sind Praktikant*innen wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind gem. § 61 PersVG jugendliche Dienstkräfte und Auszubildende. In diesem Zusammenhang bitte auch § 3 PersVG beachten. Ob eine Dienstkräfteeigenschaft besteht, muss im Zweifel anhand von Verträgen geprüft werden.

  • Es sind weniger als fünf Auszubildende in der Dienststelle beschäftigt. Wie können diese wählen?

    Eine Wahlberechtigung besteht gem. § 69 PersVG nur für die in § 60 PersVG i.V.m. § 61 PersVG benannten Dienstkräfte. Sind also nicht mindestens fünf jugendliche oder auszubildende Dienstkräfte beschäftigt, besteht keine Wahlberechtigung.

  • Welche Farbe haben die Stimmzettel?

    Die Stimmzettel zur HJAV-Wahl 2022 werden in “Pastellgelb” zur Verfügung gestellt.

  • Ich befinde mich in Ausbildung. Wie kann ich wählen?

    In den Dienststellen sind entsprechende Bekanntmachungen der örtlichen Wahlvorstände zu finden. Die örtlichen JAVen und der Personalrat stehen auch gerne für Fragen zur Verfügung.