über die Zusammensetzung des Hauptwahlvorstandes
Haupt-JAV Wahl 2024
Bild: HWV HJAV
HJAV-Wahl 2024
Im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2024 wurden die regelmäßigen Wahlen zu den örtlichen JAVen, GJAVen und der HJAV im Land Berlin durchgeführt.
Bekanntmachungen
-
Bekanntmachung vom 28.11.2023
-
Bekanntmachung vom 16.02.2024
über die korrigierte Zusammensetzung des Haupt-Wahlvorstandes
-
Bekanntmachung vom 16.02.2024
über das Wahlausschreiben
-
Bekanntmachung vom 06.03.2024
über die Ergänzung (Wahlvorschläge) des Wahlausschreibens
-
Bekanntmachung vom 24.05.2024
über das Wahlergebnis
Hinweise
Vordruck Wahlniederschrift 2024
-
Wahlniederschrift HJAV 2024
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
-
Sind Praktikant*innen wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind gem. § 61 PersVG jugendliche Dienstkräfte und Auszubildende. In diesem Zusammenhang bitte auch § 3 PersVG beachten. Ob eine Dienstkräfteeigenschaft besteht, muss im Zweifel anhand von Verträgen geprüft werden.
-
Es sind weniger als fünf Auszubildende in der Dienststelle beschäftigt. Wie können diese wählen?
Eine Wahlberechtigung besteht gem. § 69 PersVG nur für die in § 60 PersVG i.V.m. § 61 PersVG benannten Dienstkräfte. Sind also nicht mindestens fünf jugendliche oder auszubildende Dienstkräfte beschäftigt, besteht keine Wahlberechtigung.
-
Welche Farbe haben die Stimmzettel?
Die Stimmzettel zur HJAV-Wahl 2022 werden in “Pastellgelb” zur Verfügung gestellt.
-
Ich befinde mich in Ausbildung. Wie kann ich wählen?
In den Dienststellen sind entsprechende Bekanntmachungen der örtlichen Wahlvorstände zu finden. Die örtlichen JAVen und der Personalrat stehen auch gerne für Fragen zur Verfügung.