Das Personalvertretungsgesetz und die praktische Arbeit des PR Spandau

Das PersVG und die praktische Arbeit des PR Spandau

Unter dieser Rubrik werden in unregelmäßiger Reihenfolge konkrete Themen zur praktischen Arbeit des Personalrats vor dem Hintergrund des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin (PersVG) vorgestellt.
Diese Gesetz ist die wichtigste Grundlage der Arbeit des Personalrates.

Home PR Spandau

Unsere weiteren Rubriken:

PR-Mitglieder / Personalversammlung / A bis Z / Verbeamtung / Kooperation / Infobriefe / Wahlen

Der örtliche Personalrat ist das von Ihnen gewählte Gremium der Interessenvertretung der Beschäftigten der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Spandau. Neben diesem gehören auch die Frauenvertreter*in und die Schwerbehindertenbeauftragte zu den Beschäftigtenvertretungen. Bei allen Maßnahmen der Schulverwaltung, die im PersVG, im Berliner Landesgleichstellungsgesetz und im Sozialgesetzbuch (SGB 9) aufgeführt sind, müssen die Beschäftigungsvertretungen durch Mitbestimmung, Mitwirkung oder Erörterung hinzugezogen werden.

Der Personalrat ist nicht zu verwechseln mit der Personalstelle. Diese ist Behörde und keine Beschäftigtenvertretung. Die Personalstelle in der Flottenstraße verwaltet die Unterlagen für die Beschäftigungsverhältnisse der Kolleg*innen, führt die Personalakten, fertigt die arbeitsrechtlich wirksamen Verträge aus und hat sich um die korrekten Entgeltberechnungen und Auszahlungen der Bezüge zu kümmern.

Ihr örtlicher Personalrat ist in der Streitstraße 6 zu finden, vertritt Ihre beschäftigungsrelevanten Interessen bestmöglich gegenüber der Schulaufsicht und berät im Rahmen seiner Möglichkeiten in weitgehend allen schulrechtlichen Fragen.
Bitte bedenken Sie jedoch: Der Personalrat ist ein Gremium von Kolleg*innen, die genauso an den Schulen arbeiten wie Sie. Wir sind keine Juristen und keine Rechtsberatung. Dementsprechend können (und dürfen) wir keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen.

Die Aufgaben des Personalrats nach dem Personalvertretungsgesetz sind so mannigfaltig, dass wir ausgewählte Tätigkeitsbereiche unter dieser Rubrik vorstellen wollen.
Unser erstes Thema behandelt den wichtigsten Höhepunkt der PR-Arbeit – Die Personalversammlung.

§§45-49 PersVG zur Personalversammlung

Die Personalversammlung

§§ 45 bis 49 PersVG; Artikel in der Fassung vom 24. November 2020 Weitere Informationen

Unbesetzter Stuhlkreis auf weißem Grund

Die konstituierende Sitzung des 2020 gewählten Personalrats

§§ 29 und 30 PersVG; Artikel vom 04.01.2021 Weitere Informationen

Arbeits- und gesundheitsschutz, §85(1)7

PersVG §85 (1) 7.

BEM / Das Präventionsgespräch

§ 85 (1) 7 PersVG ; Artikel vom 13.01.2021 Weitere Informationen

PersVG über PR-Sitzungen

Die Personalratssitzung - Was machen die da eigentlich?

§§ 30-32; 79-90; Artikel vom 25.Januar 2021 Weitere Informationen

Erfahrungen der Neuen

Die ersten Erfahrungen der neuen Mitglieder

Erfahrungsberichte nach der Wahl von Jasmina Brück und Grit Selent in 2020. Zwei Artikel, am 24. Februar 2021 veröffentlicht Weitere Informationen

PersVG zum Monatsgespräch

Monatsgespräch - § 70 PersVG

Monatsgespräche der Beschäftigtenvertretungen mit der Schulaufsicht (August 2021) Weitere Informationen

Ruhestandsberatung

Ruhestandsberatung - ein Service des PR Spandau

Ein Service unserer langjährigen Vorsitzenden Claudia Polzin (August 2021) Weitere Informationen

Silhouetten von Schwangeren

Besonderer Schutz für schwangere Kolleginnen / §77 PersVG - Arbeitsschutz

Beitrag von Johanna Bause (September 2021) Weitere Informationen

Mitbestimmungsrecht des PR bei Einstellungen gem. §§ 87.1 und 88.1 PersVG

Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen gemäß §§ 87.1 und 88.1 PersVG

In den Beiträgen von Ralf Böttcher und Arne Schaller werden die vier Bestandteile des Vorgangs der Einstellung eingeführt, die Stellenausschreibung, das Auswahlverfahren, der Mitbestimmungsvorgang und die Eingruppierung eingehender erläutert. (September 2022) Weitere Informationen

Zwei Verkehrsschilder, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen. Auf dem einem Schild steht das durchgestrichene Wort "Risiko"; auf dem anderen das Wort "Sicherheit"

Sicherheits- begehungen (§ 77 PersVG)

Wir, die Mitglieder des Personalrats der allgemeinbildenden Schulen Spandau, sind dabei, wenn an Ihrer Schule eine Sicherheitsbegehung stattfindet, denn Arbeitsschutz und Unfallverhütung gehören gem. § 77 PersVG zum Aufgabenbereich des Personalrats. (Dezember 2022) Weitere Informationen

Stimmzettel

PR-Wahlen 2024

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf den Prozess der Personalratswahlen von der Bildung des Wahlvorstandes über die Aufstellung der Wahllisten bis hin zur eigentlichen Wahl. Weitere Informationen

Ihr Thema? Ihr Artikel?

Hier könnte Ihr Thema zur Personalratsarbeit behandelt werden

Kurzer Abriss der Geschichte des PersVG

Das Personalvertretungsgesetz Berlin wurde erstmals im Jahr 1971 verabschiedet und regelt die Rechte und Pflichten von Personalräten in Berliner öffentlichen Einrichtungen. In dieser Zeit der Brandt´schen Reformen zur Erweiterung der Partizipation und Mitbestimmung der Bundesrepublikanischen Gesellschaft wurde auch in Westberlin die Arbeit des öffentlichen Dienstes demokratisiert. Die Einführung des Gesetzes war ein wichtiger Meilenstein für die Arbeitnehmervertretungen in Berlin und trug zur Stärkung der Mitbestimmung bei.
Im Laufe der Jahre gab es mehrere Änderungen und Erweiterungen des Gesetzes, um den sich verändernden Bedürfnissen und Anforderungen an die Beschäftigtenvertretung gerecht zu werden. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung von spezifischen Regelungen für die Arbeitnehmervertretungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Auch die Digitalisierung hat ihre Spuren hinterlassen und führte zu Anpassungen im Personalvertretungsgesetz Berlin. So wurden beispielsweise Regelungen zur Mitbestimmung bei der Einführung von digitalen Arbeitsplatzsystemen eingeführt.
Das Personalvertretungsgesetz Berlin hat sich im Laufe der Jahre als wichtiger Schutz für die Rechte der Arbeitnehmervertretungen erwiesen und trägt dazu bei, dass die Interessen der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen in Berlin gewahrt werden.