Bild: Ralf Böttcher
Die Personalversammlung
§§ 45 bis 49 PersVG; Artikel in der Fassung vom 24. November 2020 Weitere Informationen
Das Personalvertretungsgesetz Berlin wurde erstmals im Jahr 1971 verabschiedet und regelt die Rechte und Pflichten von Personalräten in Berliner öffentlichen Einrichtungen. In dieser Zeit der Brandt´schen Reformen zur Erweiterung der Partizipation und Mitbestimmung der Bundesrepublikanischen Gesellschaft wurde auch in Westberlin die Arbeit des öffentlichen Dienstes demokratisiert. Die Einführung des Gesetzes war ein wichtiger Meilenstein für die Arbeitnehmervertretungen in Berlin und trug zur Stärkung der Mitbestimmung bei.
Im Laufe der Jahre gab es mehrere Änderungen und Erweiterungen des Gesetzes, um den sich verändernden Bedürfnissen und Anforderungen an die Beschäftigtenvertretung gerecht zu werden. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung von spezifischen Regelungen für die Arbeitnehmervertretungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Auch die Digitalisierung hat ihre Spuren hinterlassen und führte zu Anpassungen im Personalvertretungsgesetz Berlin. So wurden beispielsweise Regelungen zur Mitbestimmung bei der Einführung von digitalen Arbeitsplatzsystemen eingeführt.
Das Personalvertretungsgesetz Berlin hat sich im Laufe der Jahre als wichtiger Schutz für die Rechte der Arbeitnehmervertretungen erwiesen und trägt dazu bei, dass die Interessen der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen in Berlin gewahrt werden.
Sabine Radtke