Der Personalrat ist ein Gremium. Es gibt keine einsamen Beschlüsse einzelner Mitglieder. Deshalb ist für die Tätigkeit und die Mitbestimmungs- und Mitwirkungskompetenzen [§§ 85-90 PersVG] die wöchentliche Personalratsversammlung die wichtigste und zentrale Kommunikations- und Entscheidungsinstanz bei der PR-Arbeit [§ 30 – 32 PersVG].
In diesen Sitzungen wird die Arbeit der einzelnen Personalratsmitglieder abgestimmt und zusammengeführt. Sie sind die Plattform für das allgemeine Informationsrecht und die Mitentscheidungsrechte des Personalrats. Die entsprechenden Vorlagen der Außenstelle Spandau der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Schulaufsicht) oder der Personalstelle (z.B. bei Eingruppierungsvorlagen) werden beraten und diese werden dann durch Mitbestimmung oder Mitwirkung mehrheitlich mitbestimmt oder abgelehnt (allerdings nur bei sog. beachtlichen Ablehnungsgründen). Ablehnungen müssen in jedem Fall für die Rechtswirksamkeit schriftlich begründet werden. Schon aus diesem Grund sind eingehende Beratungen im Gremium und eine permanente Schulung der zuständigen Mitglieder im Personalrat erforderlich.
Konkrete Tagesordnungspunkte sind z.B. befristete oder unbefristete Einstellungen, Einstellungen von Vertretungslehrkräften im Rahmen der Personalkostenbudgetierung, Eingruppierungen, Entscheidungen über den Eintritt von Kolleg*innen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Stellenbesetzungsverfahren, Stellenausschreibungen und Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung. Weiterhin berät der Personalrat Info-Briefe, mit denen die Kolleg*innen der allgemeinbildenden Schulen über wichtige aktuelle Themen in Kenntnis gesetzt werden, über allgemeine und konkrete Entwicklungen und Verhältnisse an den Spandauer Schulen, über Arbeits- und Gesundheitsschutz an den Schulen, über Schulbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unfallmeldungen, anstehende oder begleitete Präventionsmaßnahmen und weiteres.
Zwingend erforderlich ist auch ein detailliertes Protokoll der Sitzung mit allen Beschlüssen, allen Abstimmungsergebnissen [§ 37 PersVG].
In jedem Fall können Sie, liebe Kolleg*innen, davon ausgehen, dass zu allen personellen Angelegenheiten, die auf der Sitzung beraten werden, über den Personalrat hinaus Schweigepflicht zu herrschen hat [§ 11 PersVG]. Diese Verpflichtung ist auch der Grund, weshalb wir über die Entscheidungen der PR-Sitzung den Kolleg*innen gegenüber keine Auskunft erteilen dürfen. Auskunftsberechtigt ist hier ausschließlich die Dienststelle, also entweder die Schulaufsicht, die Personalstelle oder die Schulleitung.
Ralf Böttcher