Die Personalratswahlen ermöglichen den Beschäftigten die Wahl ihrer Interessenvertretung, die sich für ihre Belange und Rechte einsetzt. Sie sind somit wichtiger Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf den Prozess der Personalratswahlen von der Bildung des Wahlvorstandes über die Aufstellung der Wahllisten bis hin zur eigentlichen Wahl.
von Arne Schaller und Ralf Böttcher
Personalratswahlen 2024
HPR, GPR, ÖPR?
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"HPR" Hauptpersonalrat
Der Hauptpersonalrat ist die oberste Stufenvertretung für den gesamten unmittelbaren öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Das sind u. a. alle Senatsverwaltungen, die Bezirksämter und Kita Eigenbetriebe. Der HPR ist zuständig für alle arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen, die mehr als einen örtlichen Bereich betreffen. Dazu zählen IT Verfahren, der Abschluss von Rahmendienstvereinbarungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften und Ausführungsvorschriften zu Tarifverträgen. Eine wichtige Aufgabe des HPR ist die Durchführung von Einigungsverfahren. Diese finden statt, wenn zwischen den örtlichen Personalräten und der Dienststelle keine Einigung in Mitbestimmungsangelegenheiten erzielt
wird.
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"GPR" Gesamtpersonalrat
Der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen ist für übergeordnete Belange zuständig, die mehrere bzw. alle zwölf SenBJF-Regionen betreffen. Außerdem unterstützt und berät er die örtlichen Personalräte bei ihrer Arbeit und ist beispielsweise für Versetzungen zuständig. Die Beschäftigten der zentralverwalteten und berufsbildenden Schulen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des GPR.
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"ÖPR" Örtliche Personalräte
Die örtlichen Personalräte in den SenBJF-Regionen, der Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen (PRzbS), die Personalräte in den Kita Eigenbetrieben und Bezirksämtern sowie an den Universitäten und Hochschulen vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung. Sie bestimmen bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen mit und haben ein weitgehendes Informationsrecht. Sie beraten und unterstützen die Beschäftigten bei allen Problemen und Konflikten mit der Dienststellenleitung.
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Weitere Aspekte
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Formalia
Um dir rechtliche Form zu wahren, sind einige Aspekte zu beachten. Um dabei aber nicht im kleinteiligen Aufsetzen von Schriftstücken, Wahlaushängen, Hinweisen zu Briefwahlen und dergleichen zu versinken, gibt es alle aktuellen Vordrucke auf der Seite des Hauptpersonalrates: https://www.berlin.de/hpr/wissenswertes/personalratswahlen/
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Materialien und Kosten
Alle Kosten, die mit der Wahl zusammenhängen, trägt die Dienststelle. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Brief- sowie Wahlumschläge oder das Porto für die Briefwahl. Viele Materialien müssen aber nicht extra angeschafft werden. Wahlurnen und -kabinen sowie Stempel sind in der Dienststelle vorrätig. Stimmzettel produziert die bezirkseigene Druckerei und die Kopierer in der Streitstraße bewältigen den Rest.
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Schulungen
Um die Vorschriften zu verstehen und umsetzen zu können, wird es zeitnah eine eintägige Schulung bei einer Rechtsanwältin geben. Dafür werden Wahlvorstände selbstverständlich von ihrer Arbeit freigestellt. Darüber hinaus unterstützen die Mitglieder des alten Personalrates, die teilweise schon als Wahlvorstände gearbeitet haben. Vorkenntnisse sind also nicht nötig.
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Freistellungsstunden
Durch die Tätigkeit im Wahlvorstand soll keine Mehrarbeit entstehen. Daher erhalten die Mitglieder Ermäßigungsstunden bzw. Dienstbefreiungen [vgl. § 21 PersVG ]. Wie viele Stunden dies genau sind, wird zwischen der Senatsverwaltung und dem Hauptpersonalrat vereinbart. Für Lehrkräfte in den Wahlvorständen wurden bei der Wahl 2020 für die örtlichen Wahlvorstände insgesamt sieben Unterrichtsstunden für das erste Halbjahr zur Verfügung gestellt. Diese Stunden können von den Wahlvorstandsmitgliedern eigenständig verteilt werden.
Fazit
Die Personalratswahlen sind ein essenzieller Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung in öffentlichen Dienststellen. Ein fairer und transparenter Ablauf, von der Bildung des Wahlvorstandes über die Aufstellung der Wahllisten bis zur eigentlichen Wahl, ist dabei entscheidend für die Legitimität und Effektivität des neuen Personalrates. Je besser die Vorbereitung der Wahl, desto höher fällt die Wahlbeteiligung aus. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt das Standing des Personalrates zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten.
Wahlvorstand Spandau
Wahlvorstandsvorsitzende
Claudia Polzin
(Freiherr von Stein – Gymnasium, StRin)
- Raum: 2034
- Tel.: (030) 90279 3620
- Tel.: (030) 90227 6809