Personalratswahlen 2024

PR-Wahlen 2024

Einblicke in die Vorbereitung und den Ablauf der Personalratswahlen

Die Personalratswahlen ermöglichen den Beschäftigten die Wahl ihrer Interessenvertretung, die sich für ihre Belange und Rechte einsetzt. Sie sind somit wichtiger Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf den Prozess der Personalratswahlen von der Bildung des Wahlvorstandes über die Aufstellung der Wahllisten bis hin zur eigentlichen Wahl.
von Arne Schaller und Ralf Böttcher

Bildung des Wahlvorstandes

Der erste Schritt im Prozess der Personalratswahlen ist die Bildung des Wahlvorstandes. Dieser wird in der Regel spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des bestehenden Personalrates gebildet. Der Wahlvorstand setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, die vom scheidenden Personalrat bestellt werden. Die Aufgabe des Wahlvorstandes besteht darin, den Ablauf der Wahl zu organisieren und sicherzustellen, dass diese fair und demokratisch abläuft.

Festlegung des Wahltermins

Nach der Bildung des jeweiligen Wahlvorstandes wird der Wahltermin festgelegt. Da die Wahlen für den Hauptpersonalrat, den Gesamtpersonalrat und die örtlichen Personalräte (also denen der Bezirke) gleichzeitig stattfinden, steht der geplante Zeitraum bereits fest. Zwischen dem 15. November und dem 6. Dezember 2024 werden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Berlin an die Wahlurnen gerufen. Der genaue Zeitpunkt wird über das jeweilige Wahlausschreiben bekannt gemacht. Darin steht auch wie viele Personalratsmitglieder zu wählen sind, deren Verteilung auf die Gruppen der Beamt*innen sowie Angestellten und bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für die Kandidat*innen eingereicht werden können. In Spandau wird der bereits festgelegte Wahlzeitraum vom 25. bis zum 28. November sein.

HPR, GPR, ÖPR?

  • "HPR" Hauptpersonalrat

    Der Hauptpersonalrat ist die oberste Stufenvertretung für den gesamten unmittelbaren öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Das sind u. a. alle Senatsverwaltungen, die Bezirksämter und Kita Eigenbetriebe. Der HPR ist zuständig für alle arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen, die mehr als einen örtlichen Bereich betreffen. Dazu zählen IT Verfahren, der Abschluss von Rahmendienstvereinbarungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften und Ausführungsvorschriften zu Tarifverträgen. Eine wichtige Aufgabe des HPR ist die Durchführung von Einigungsverfahren. Diese finden statt, wenn zwischen den örtlichen Personalräten und der Dienststelle keine Einigung in Mitbestimmungsangelegenheiten erzielt
    wird.
    bbz ´11/2016

  • "GPR" Gesamtpersonalrat

    Der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen ist für übergeordnete Belange zuständig, die mehrere bzw. alle zwölf SenBJF-Regionen betreffen. Außerdem unterstützt und berät er die örtlichen Personalräte bei ihrer Arbeit und ist beispielsweise für Versetzungen zuständig. Die Beschäftigten der zentralverwalteten und berufsbildenden Schulen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des GPR.
    bbz ´11/2016

  • "ÖPR" Örtliche Personalräte

    Die örtlichen Personalräte in den SenBJF-Regionen, der Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen (PRzbS), die Personalräte in den Kita Eigenbetrieben und Bezirksämtern sowie an den Universitäten und Hochschulen vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung. Sie bestimmen bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen mit und haben ein weitgehendes Informationsrecht. Sie beraten und unterstützen die Beschäftigten bei allen Problemen und Konflikten mit der Dienststellenleitung.
    bbz ´11/2016

Stimmzettel

Aufstellung der Wahlvorschläge

Die nächsten Schritte betreffen die Aufstellung der Wahllisten. Hierbei können Gruppen von Wahlberechtigten Vorschläge für Kandidat*innen einreichen. Meist sind dies Listen von Gewerkschaften, gelegentlich aber auch Einzelkandidat*innen, die vorher die nötige Anzahl an Unterschriften von Unterstützenden gesammelt haben [vgl. §7 (3) WO PersVG. Die Wahllisten [ggf. Wahlvorschläge] werden daraufhin vom Wahlvorstand geprüft und veröffentlicht. Dabei muss der Wahlvorstand von der entsprechenden Dienststelle technisch und organisatorisch unterstützt werden. Es ist wichtig, dass alle wahlberechtigten Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich mit den Kandidat*innen vertraut zu machen.

Durchführung der Wahl

Der eigentliche Wahltag (ggf. mehrere Tage) ist der Höhepunkt des gesamten Prozesses. Die wahlberechtigten Beschäftigten geben ihre Stimmen ab, entweder persönlich oder in den Wochen vorher per Briefwahl. Neben festen Wahllokalen in gut angebundenen Schulen, wurden gute Erfahrungen mit fliegenden Wahllokalen gemacht, die zwar nur kurz an eher entlegenen Schulen auftauchten, dort aber dankend angenommen wurden. In jedem Wahllokal ist die Anwesenheit mindestens eines Wahlvorstandsmitglieds zwingend erforderlich. Die Auszählung erfolgt dann zentral im Hauptwahllokal unter Aufsicht des Wahlvorstandes und öffentlich für Wahlberechtigte, um Transparenz und Fairness sicherzustellen. Damit die Arbeit nicht allein beim Wahlvorstand bleibt, sind bei der Durchführung der Wahl sowie beim Auszählen der Stimmen zusätzliche Hände und Köpfe gefragt. Dafür bestellt der Wahlvorstand bereits zuvor die Wahlhelfer*innen.

Bekanntgabe der Ergebnisse

Nach Abschluss der Auszählung gibt der Wahlvorstand die Ergebnisse der Personalratswahlen bekannt: Ganz traditionell geschieht dies über den Aushang am Brett. Die gewählten Kandidat*innen werden somit offiziell als Mitglieder des neuen Personalrates bestätigt. Via Hauspost und natürlich über E-Mail an die Schulen können alle Beschäftigten von der erfolgreichen Wahl Kenntnis erlangen. Zu guter Letzt lädt der Wahlvorstand zur konstituierenden Personalratssitzung ein.

Weitere Aspekte

  • Formalia

    Um dir rechtliche Form zu wahren, sind einige Aspekte zu beachten. Um dabei aber nicht im kleinteiligen Aufsetzen von Schriftstücken, Wahlaushängen, Hinweisen zu Briefwahlen und dergleichen zu versinken, gibt es alle aktuellen Vordrucke auf der Seite des Hauptpersonalrates: https://www.berlin.de/hpr/wissenswertes/personalratswahlen/

  • Materialien und Kosten

    Alle Kosten, die mit der Wahl zusammenhängen, trägt die Dienststelle. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Brief- sowie Wahlumschläge oder das Porto für die Briefwahl. Viele Materialien müssen aber nicht extra angeschafft werden. Wahlurnen und -kabinen sowie Stempel sind in der Dienststelle vorrätig. Stimmzettel produziert die bezirkseigene Druckerei und die Kopierer in der Streitstraße bewältigen den Rest.

  • Schulungen

    Um die Vorschriften zu verstehen und umsetzen zu können, wird es zeitnah eine eintägige Schulung bei einer Rechtsanwältin geben. Dafür werden Wahlvorstände selbstverständlich von ihrer Arbeit freigestellt. Darüber hinaus unterstützen die Mitglieder des alten Personalrates, die teilweise schon als Wahlvorstände gearbeitet haben. Vorkenntnisse sind also nicht nötig.

  • Freistellungsstunden

    Durch die Tätigkeit im Wahlvorstand soll keine Mehrarbeit entstehen. Daher erhalten die Mitglieder Ermäßigungsstunden bzw. Dienstbefreiungen [vgl. § 21 PersVG ]. Wie viele Stunden dies genau sind, wird zwischen der Senatsverwaltung und dem Hauptpersonalrat vereinbart. Für Lehrkräfte in den Wahlvorständen wurden bei der Wahl 2020 für die örtlichen Wahlvorstände insgesamt sieben Unterrichtsstunden für das erste Halbjahr zur Verfügung gestellt. Diese Stunden können von den Wahlvorstandsmitgliedern eigenständig verteilt werden.

Fazit

Die Personalratswahlen sind ein essenzieller Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung in öffentlichen Dienststellen. Ein fairer und transparenter Ablauf, von der Bildung des Wahlvorstandes über die Aufstellung der Wahllisten bis zur eigentlichen Wahl, ist dabei entscheidend für die Legitimität und Effektivität des neuen Personalrates. Je besser die Vorbereitung der Wahl, desto höher fällt die Wahlbeteiligung aus. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt das Standing des Personalrates zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten.