Sicherheitsbegehungen (§ 77 PersVG)

Ortsschild Sicherheit statt Risiko

Wir, die Mitglieder des Personalrats der allgemeinbildenden Schulen Spandau, sind dabei, wenn an Ihrer Schule eine Sicherheitsbegehung stattfindet, denn Arbeitsschutz und Unfallverhütung gehören gem. § 77 PersVG zum Aufgabenbereich des Personalrats. Wenn also für die regelmäßig an den Schulen stattfindenden Sicherheitsbegehungen (§6 Arbeitssicherheitsgesetz) die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Charité vor Ort mit der Schulleitung, dem/der Hausmeister*in, den Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten der Schule, der eFöB-Leitung und unserer/m Betriebsarzt/ärztin zusammenkommt, ist immer auch ein Mitglied des Personalrates anwesend, im Gepäck das Protokoll der letzten Sicherheitsbegehung, um zu prüfen, welche Mängel in der Zwischenzeit vielleicht schon behoben worden sind.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft anhand einer Checkliste, ob in allen Gebäuden und Anlagen die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Neben dem Brandschutz (z.B. Fluchtwege, Feuerwehrzufahrt, Sicherheit von elektrischen Geräten) wird u.a. auch der Zustand der Gebäude und Anlagen oder die Lagerung von Gefahrstoffen überprüft. Wir achten darauf, dass das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung eingehalten werden und weisen beim Rundgang durch die Schule auf Gefahren für das Personal hin. Wird es in den Räumen im Sommer zu heiß? Lassen sich Fenster gefahrlos öffnen? Ist die Schalldämmung ausreichend? Gibt es Rückzugsmöglichkeiten, einen Ruhe-, Pausen- bzw. Stillraum? Besteht eine Gefährdung durch Schimmel, Asbest oder andere Gefahrstoffe? Unser Ziel ist es, Mängel rechtzeitig zu erkennen.

Die jeweilige Schulleitung ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) anzufertigen, die arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren dokumentiert und Maßnahmen benennt. Dazu gehören ausdrücklich auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Bislang mangelt es allerdings häufig an der Festlegung von wirkungsvollen Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Gesundheitsgefahren.

Die im Begehungsbericht festgehaltenen Mängel sollen nun von den Zuständigen behoben werden. Die Schulleitung kann z.B. eine fehlende Gefährdungsbeurteilung nachreichen oder nicht erfolgte Geräteprüfungen veranlassen. Für die zum Teil erheblichen baulichen Mängel ist der Schulträger zuständig.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die Probleme aus den vorherigen Berichten noch nicht behoben sind. Hier ist es unsere Aufgabe, beim Schulträger und bei der Schulaufsicht regelmäßig den aktuellen Sachstand zu erfragen und auf eine Behebung der Gefahren zu drängen.
Fallen Ihnen Mängel oder Gefahren auf, zögern Sie nicht, diese Gefährdungen dem/der Sicherheitsbeauftragten der Schule oder Ihrer Schulleitung zu melden.
Bei Fragen können Sie auch gerne jederzeit Ihren Personalrat kontaktieren.

Grit Selent, Christiane Wolf, Stephan Berger, Johanna Bause