Gewalt, Notfälle und Krisen
Bei Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen benötigen viele Kolleg*innen Unterstützung, um die damit einhergehenden psychischen und sozialen Belastungen bewältigen zu können. Seit dem 29. Mai 2024 gilt dafür eine neue Ausführungsvorschrift (AV). Dort finden Sie genauere Informationen zu Handlungsabläufen und Meldeketten. Gewalt, Notfälle und Krisen