Präventionsgespräche im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Informationen und Hinweise für die Durchführung eines Präventionsgesprächs im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Präventionsgesprächen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zusammengefasst.

Alle Informationen können Sie auch als Flyer herunterladen.

  • Flyer zum Präventionsgespräch

    PDF-Dokument (184.4 kB)

Dienstvereinbarung Gesundheit

Seit November 2007 gilt für den gesamten öffentlichen Dienst die Dienstvereinbarung Gesundheit.
Darin ist neben vielen anderen Fragen zur Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ablauf eines Präventionsgespräches im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) geregelt.

Wesentliche Anforderungen an ein Präventionsgespräch:

Nach 42 Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit eines Beschäftigten hat der Arbeitgeber nach Sozialgesetzbuch IX §84 (2) die Verpflichtung ein Präventionsgesprächsangebot zu unterbreiten.
Der Beschäftigte kann

  • dieses Angebot annehmen,
  • aus gesundheitlichen Gründen auf einen späteren Termin verschieben oder auch
  • gänzlich ablehnen,

ohne dass ihm daraus irgendein Nachteil entstehen darf.

Ein Präventionsgespräch kann auch auf Wunsch des Beschäftigten stattfinden.
In der Regel hat der*die Schulleiter*in die Aufgabe dieses Präventionsgespräch zu organisieren und zu führen.
Auf Wunsch des Betroffenen kann aber auch ein/e anderer/e Vertreter*in des Arbeitgebers diese Aufgabe übernehmen (z.B. Schulaufsicht).
Am Gespräch nimmt grundsätzlich ein Personalratsmitglied und die Frauenvertreterin teil, bei Schwerbehinderten auch die Schwerbehindertenvertretung, es sei denn, der/die Betroffene wünscht dies ausdrücklich nicht. Sie sollten bereits im Vorfeld des Präventionsgesprächs zu ihren Vertreter*innen Kontakt aufnehmen.
Weitere Personen können auf Wunsch des/r Betroffenen hinzugezogen werden (z.B.: Integrationsamt, Betriebsarzt).

Ablauf eines Präventionsgesprächs

Die Schulleitung/ Schulaufsicht/ gewählte Gesprächsleitung eröffnet das Gespräch mit einer Vorstellungsrunde und Hinweisen auf Prinzipien der Prävention, insbesondere:

  • Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Konsens als Gesprächsziel
  • Vertraulichkeit des Besprochenen
    Das Gespräch soll in einer Atmosphäre des Vertrauens stattfinden!

Danach ergeht die Bitte an die betroffene Person, zunächst von sich aus ihre Situation/ Problematik bzw. die Ursachen und den Stand der Erkrankung (nur soweit sie im dienstlichen Zusammenhang stehen) darzustellen und möglichst eigene Lösungsvorschläge hinsichtlich der Rückkehr bzw. der Konfliktbewältigung zu äußern.
Im folgenden Gespräch sollten stets gegenseitige persönliche Achtung und Akzeptanz berücksichtigt werden!
Ziel des Gespräches ist, gemeinsam einen Einsatz- und Maßnahmeplan zu entwickeln.

Zur Umsetzung der besprochenen Maßnahmen empfiehlt es sich, jeweils die Verantwortlichkeit und die Terminierung zu klären.
Die Ergebnisse müssen in zwei Protokollen festgehalten werden.
Der ausführliche „Maßnahmeplan“ verbleibt beim Vorgang in der gesprächsführenden Stelle, i.d.R. bei der Schule.
Das „Eckdatenblatt” erhält die Personalstelle.
In diesem sind nur Angaben zum Datum und der Annahme oder Ablehnung des Präventionsgesprächs enthalten.
Die Eckdaten sind spätestens zwei Jahre nach Beendigung des BEM datenschutzgerecht zu vernichten. Sie erhalten Kopien über den Verlauf des Präventionsgesprächs und können uns gern ein Protokoll senden.

Mögliche Inhalte für einen Einsatz- und Maßnahmeplan

  • Stunden-/Dienstplangestaltung (Fach-, Klassen- und Jahrgangseinsatz; Früh- und Spätdienste)
  • Raumzuweisung
  • Freistunden bzw. Pausen- und Aufsichtenregelung
  • Konferenzteilnahme
  • außerunterrichtliche Veranstaltungen
  • Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
  • Umsetzung in ein anderes Umfeld
  • Hinzuziehung von Experten
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln je nach Krankheitsbild bzw. ggf. Behinderungsgrad
  • Fortbildung zur weiteren Qualifizierung
  • Unterstützung bei Inanspruchnahme von externen Leistungen (z.B. vom Integrationsamt)

Ihre Vertreter*innen

Grundsätzlich nehmen die Beschäftigtenvertretungen – sofern der*die Beschäftigte nicht widerspricht – an einem Präventionsgespräch teil.

Logo des Personalrats der allgemeinbildenden Schulen Pankow

Ein Mitglied des Personalrats

Ein Mitglied des Personalrats nimmt grundsätzlich an Präventionsgesprächen teil, sofern der*die Beschäftigte nicht widerspricht. Weitere Informationen

Logo der Frauenvertreterin

Die Frauenvertreterin für die allgemeinbildenden Schulen in Pankow

Die Frauenvertreterin nimmt an Präventionsgesprächen teil, die Frauen betreffen. Weitere Informationen

Logo SbV

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten vertritt Ihre Interessen als schwerbehinderte und gleichgestellte Person. Weitere Informationen

gesundheitsbezogene Ansprechpartner*innen