Teilzeitreferendariat

Der juristische Vorbereitungsdienst kann auf Antrag in Teilzeit abgeleistet werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung dafür ist die tatsächliche Betreuung oder Pflege

  1. mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder
  2. eines laut ärztlichen Gutachtens pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten und
  3. wenn besondere persönliche Gründe vorliegen, die in Art und Umfang den in Satz 1 genannten Gründen vergleichbar sind und eine besondere Härte darstellen.

Für die Ableistung in Teilzeit wird der regelmäßige Dienst um ein Fünftel gekürzt. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt zweieinhalb Jahre. Die Zeit der Verlängerung ist in angemessener Weise auf die Pflichtstationen zu verteilen. (§ 5 b Abs. 6 Deutsches Richtergesetz – DRiG – in der Fassung vom 25.06.2021, gültig ab 01.01.2023).

Antragstellung

Der Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin unter Beifügung der erforderlichen Nachweise (z.B. Geburtsurkunde des Kindes, soweit nicht bereits vorhanden; Nachweis des Verwandtschaftsgrades/Pflegenachweis/Geburts-, Heiratsurkunde u.ä.) zu stellen.

Ein Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit oder umgekehrt ist einmalig nach Ableistung der ersten zwölf Monate vor Beginn der Ausbildungsstation bei einer Rechtsanwaltskanzlei oder in einer sonstigen rechtsberatenden Stelle möglich Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor Beginn der Rechtsanwaltsstation unter Beifügung der erforderlichen Nachweise (s.o.) zu stellen.

Weitere Hinweise

Die bei einer vollständigen Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit abweichend von § 5b Abs. 1 des DRiG und § 14 Abs. 1 JAG gemäß § 5b Abs. 6 Satz 4 DRiG verlän-gerte Ausbildungszeit um sechs Monate (insgesamt 30 Monate) ist aufgeteilt in eine drei-monatige Verlängerung vor der schriftlichen Prüfung und in eine weitere dreimonatige Verlängerung vor der mündlichen Prüfung.

Bei Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ab dem 13. Ausbildungsmonat verlängert sich die Ausbildungszeit einmalig um drei Monate (insgesamt 27 Monate). Die einmalige Verlängerung erfolgt vor der schriftlichen Prüfung.

Der regelmäßige Dienst umfasst die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften und der Stationsausbildung. Die Referendar:innen in Teilzeit versehen während ihrer Stationen in jeder Kalenderwoche vier Arbeitstage von fünf Wochenarbeitstagen regulär ihren Dienst. Anstelle des Selbstvorbereitungstages tritt der Betreuungs- bzw. Pflegetag. Die zuvor entfallenen „Selbstvorbereitungstage bzw. sog. Studientage“ werden in zwei Zeitspannen Teilzeitreferendariat über 30 Monate bzw. einer Zeitspanne Teilzeitreferendariat über 27 Monate nachgeholt.
Die Planung der Betreuungs- bzw. Pflegetage soll grundsätzlich unter Berücksichtigung der Ausbildungsbelange erfolgen. Dies betrifft u.a. die Verpflichtung zur Teilnahme an den Übungsstunden der Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften sowie die Sitzungsvertretung in der Stationsausbildung.

Die Unterhaltsbeihilfe wird um ein Fünftel gekürzt. Sie erhalten mithin 80 % der regulären Unterhaltsbeihilfe.