Ausbildung

Zu Beginn deines dualen Studiums (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) erfolgt die Ernennung als Rechtspflegeranwärter:in unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das duale Studium dauert drei Jahre. Die theoretischen Grundlagen erlernst du im Rahmen eines Fachstudiums am Campus Lichtenberg der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Die praktische Unterweisung übernehmen die verschiedenen Amtsgerichte, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft.

Ziel des Studiums ist es, dir in einem wissenschaftlichen Studiengang mit praktischem Bezug einen Wissensstand zu vermitteln, der es dir ermöglicht, Rechtsfragen zu klären und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.

Weitere Einzelheiten zum dualen Studium kannst du dem Informationsblatt sowie der Webseite der HWR Berlin entnehmen.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Rechtspflegerprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die HWR Berlin verleiht dir zusätzlich nach Bestehen der Prüfung sowie Vorlage einer (freiwilligen) Diplomarbeit den akademischen Grad Diplom-Rechtspfleger:in (FH). Wenn du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hast, wirst du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Eine Übernahmegarantie besteht nicht.

  • Informationen zum dualen Studium als Rechtspfleger:in

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