Rückstellung

Auf Antrag können Bewerberinnen und Bewerber bis zu drei Mal für einen bestimmten Zeitraum von der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zurückgestellt werden. Der schriftliche Antrag (siehe Vordrucke) muss jeweils spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin eingegangen sein. Anträge sind per E-Mail oder postalisch zu stellen.
Die Gesamtdauer der Zurückstellung von 36 Monate ist nicht zu überschreiten. Die Rückmeldeobliegenheit gem. § 5 Abs. 4 Nr. 2 JKapVVO entfällt in der Zeit der Rückstellung. Eine Rückstellung berührt nicht Ihre Wartezeit bzw. Ihr Ranglistendatum.

Sofern die Bewerbung für einen späteren Einstellungstermin als den nächstmöglichen gestellt wurde, so ist dies bereits als 1. Rückstellung zu werten.

Zum Beispiel:
Ihre Bewerbung ist am 09.02.2021 eingegangen (nächstmöglicher Einstellungstermin Mai 2021) und Sie haben sich für Mai 2022 beworben, so haben Sie sich damit das erste Mal für 12 Monate zurückstellen lassen. Es verbleiben Ihnen somit 2 weitere Rückstellungsmöglichkeiten. Ein späterer Rückstellungstermin als Mai 2024 ist nicht möglich.

In der für Sie zutreffenden Bewerberliste, welche nach Ranglistendatum sortiert ist, kann in der dritten Spalte ihr gewünschtes Einstellungs- bzw. Rückstellungsdatum abgelesen werden. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert.

Die Rückstellung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Rückstellungsvordruck (siehe Downloadbereich).