Als Rechtspfleger:in bist du in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig. Dein vielfältiger Aufgabenbereich umfasst dabei Gebiete, für die früher nahezu ausschließlich Richter:innen zuständig waren. Du bist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege und als solches in deinen Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Daneben sorgst du zum Teil auch für die Umsetzung richterlicher Urteile und Beschlüsse, beispielsweise in der Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen oder Ordnungsgeldern. Darüber hinaus kannst du auch als Beamt:in des gehobenen Dienstes in der Gerichtsverwaltung tätig werden.
Beispiele aus dem Arbeitsalltag
➔ Zivilgerichtsbarkeit- Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
- Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
- Zwangsversteigerung von Grundstücken
- Berechnung der Verfahrenskosten der an einem Verfahren Beteiligten
- Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge von Prozessparteien
- Testamentseröffnungen
- Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge
- Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern und Betreuern
- Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister
- Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen
- Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln, wie Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Entziehungsanstalt, von Sicherungsverwahrungen
- Einziehung von Führerscheinen, Asservaten, Tatwerkzeugen, Drogen, Waffen etc.
- Geschäftsleitung eines Gerichts
- Personalsachbearbeitung (Personalplanung, -führung und -beurteilung)