Arbeitsgemeinschaften

Die Teilnahme an allen Einführungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften gehört zur Dienstpflicht und geht jedem anderen Dienst vor (§ 22 Abs. 1 S. 2 JAO vom 4. August 2003, GVBl. S. 298).

Ein Wechsel der Arbeitsgemeinschaft, auch bei Vorhandensens eines Tauschpartners, ist nicht möglich.

Wegen der jeweils zu beachtenden Fristen in den nachstehenden Blöcken wird auf den Abschnitt Fristen in der Dienstantrittsmappe verwiesen.

Die gastweise Ausbildung in einem anderen Bundesland – mit Ausnahme des Landes Brandenburg – setzt daher neben der Vorlage einer Einverständniserklärung der Ausbildungsstelle stets auch den Nachweis über die mögliche Teilnahme an einer vergleichbaren Arbeitsgemeinschaft im dortigen OLG-Bezirk voraus

Ausnahmen:
  • Arbeitsgemeinschaft im Zivilrecht II, Strafrecht II und Öffentlichen Recht II (jeweils anwaltliche Sicht) und
  • Pflichtklausurenkurs

Evaluation

Das Referat für Referendarangelegenheiten wendet sich mit Fragebögen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeder Arbeitsgemeinschaft, verbunden mit der Bitte, die Bögen ausgefüllt zurückzuleiten.
Dazu übergeben Sie die ausgefüllten Fragebögen bitte dem BIP, welcher sie dem jeweiligen AG-Leiter – um die Anonymität zu gewährleisten – in dem beiliegenden, bereits verschlossenen Umschlag übergibt. Der AG-Leiter wird sodann den geschlossenen Umschlag an das Referat für Referendarangelegenheiten weiterleiten.

Ihre Meinung ist in mehrfacher Weise von Bedeutung. Zum einen werden die Antworten – anonym – an die Dozenten weitergeleitet, die auf diese Weise Informationen erhalten, was von den Referendarinnen und Referendaren besonders gut aufgenommen wurde und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt. Zum anderen ist das Referat für Referendarangelegenheiten bemüht, nur diejenigen Richter, Staats- und Rechtsanwälte sowie Verwaltungsbeamte für eine erneute Zusammenarbeit zu gewinnen, deren Arbeit von den Referendarinnen und Referendaren besonders positiv bewertet wurde.
Bitte bedenken Sie, dass der Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umso größeres Gewicht zukommt, je mehr von ihnen sich an den Umfragen beteiligen!

Zivilrecht

Die Ausbildung in Zivilsachen beginnt mit einem einmonatigen Einführungslehrgang (je vier Termine pro Woche). In dieser Zeit sind die Referendarinnen und Referendare keiner Ausbildungsstation zugeteilt; sie versehen ihren Dienst allein durch die Teilnahme an dem Lehrgang sowie dessen Vor- und Nachbereitung.

Bestandteil des Einführungslehrgangs ist das Zusatzangebot ELAN-REF. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Zusatzangebote.

Anschließend findet neben der Stationsausbildung einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht I) statt sowie zusätzlich zwei Termine zu den Grundlagen der Zwangsvollstreckung und eine Klausur pro Monat.

Die entsprechenden Ausbildungspläne und -skripte finden Sie auf der Seite Downloads.

Strafrecht

Die Ausbildung in Strafsachen beginnt mit einem Einführungslehrgang vom 01. bis 15. Tag eines Monats. Der Lehrgang findet an je vier Terminen pro Woche statt. In dieser Zeit sind die Referendarinnen und Referendare keiner Ausbildungsstation zugeteilt; sie versehen ihren Dienst allein durch die Teilnahme an dem Lehrgang sowie dessen Vor- und Nachbereitung.

Bestandteil des Einführungslehrgangs ist das Zusatzangebot ELAN-REF. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Zusatzangebote.

Anschließend findet neben der Stationsausbildung einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft Strafrecht I) statt.

Die entsprechenden Ausbildungspläne und -skripte finden Sie auf der Seite Downloads.

Verwaltungsrecht

Die Ausbildung in Verwaltungssachen beginnt mit einem Einführungslehrgang vom 16. bis 30./31. Tag eines Monats. Der Lehrgang findet an je vier Terminen pro Woche statt. In dieser Zeit sind die Referendarinnen und Referendare keiner Ausbildungsstation zugeteilt; sie versehen ihren Dienst allein durch die Teilnahme an dem Lehrgang sowie dessen Vor- und Nachbereitung.

Anschließend finden neben der Stationsausbildung einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I) sowie zusätzlich zwei Termine im Europarecht statt.

Die entsprechenden Ausbildungspläne und -skripte finden Sie auf der Seite Downloads.

Rechtsanwalt

Parallel zur Stationsausbildung findet für jedes Fachgebiet (Zivil-, Strafrecht und Öffentliches Recht) eine einwöchige Einführungsveranstaltung statt. Im Anschluss an die Einführungsveranstaltungen wird die Stationsausbildung von einer einmal pro Woche stattfindenden Arbeitsgemeinschaft im Zivil-, Strafrecht und Öffentlichen Recht begleitet. Diese Arbeitsgemeinschaften dauern insgesamt 18 Wochen (3 × 6 Wochen).

Die entsprechenden Ausbildungspläne und -skripte finden Sie auf der Seite Downloads.

Pflichtklausurenkurs

In den letzten drei Monaten vor dem schriftlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung nehmen die Referendarinnen und Referendare an einem Pflicht-Klausurenkurs teil. Dort sind insgesamt zwölf Übungsaufgaben aus den drei Kerngebieten des Rechts jeweils sowohl aus anwaltlicher wie aus staatlicher (richterlicher, staatsanwaltlicher und behördlicher) Sicht anzufertigen. Die Arbeiten werden korrigiert und ausführlich besprochen.

Zeugnisse über den Pflichtklausurenkurs zur späteren Vorlage beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) im Rahmen der mündlichen Prüfung werden nicht erteilt. Die AG-Leiter werden lediglich Teilnahmebescheinigungen aushändigen, aus der sich die für die angefertigten Klausuren erzielten Noten mit Punktzahl ergeben.

Den dazugehörigen Ausbildungsplan für den Pflichtklausurenkurs finden Sie hier.

Die aktuellen Klausur- und Besprechungstermine finden Sie unter der Rubrik Termine.

Aktenvortragslehrgang

Im vierten Monat der Wahlstation bietet das Referat für Referendarangelegenheiten einen Lehrgang zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil des mündlichen Teils der zweiten Staatsprüfung an. In dieser Veranstaltung soll die Technik zum Halten eines Aktenvortrags vertieft werden (§ 29 Abs. 1 und 2 JAO). Für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist eine Anmeldung erforderlich, mit der dann die Teilnahme zur Dienstpflicht wird. Der Monat, in dem die Referendarinnen und Referendare den Lehrgang besuchen, kann auf ihre Wahlstation angerechnet werden. Die Stationsüberweisung müsste demnach nur für 3 Monate erfolgen, was bei einer Auslandsstation ohnehin nicht anders möglich wäre. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Aktenvortragslehrgang bereits am ersten Arbeitstag des vierten Monats beginnen kann und die Rückreise entsprechend einzurichten ist.

Da für die Einrichtung eines Lehrgangs in einem bestimmten Berufsfeld eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Referendaren erforderlich ist, kommt es in einigen Berufsfeldern vor, dass kein Lehrgang eingerichtet wird. Hierunter fällt regelmäßig das Sozialrecht, überwiegend das Steuerrecht, häufig auch das Handelsrecht, Arbeitsrecht und das Internationale Privatrecht. Gegebenenfalls werden die Referendare und Referendarinnen dann automatisch einem Lehrgang in einem der anderen Berufsfelder zugeteilt, was allerdings nicht gleichzeitig zu einer Änderung des Berufsfeldes für die mündliche Prüfung führt. Diese müsste mit Begründung direkt beim Prüfungsamt beantragt werden.

Die entsprechenden Ausbildungspläne und -skripte finden Sie auf der Seite Downloads.

Ergänzungsvorbereitungsdienst

Wer die zweite juristische Staatsprüfung nicht bereits im ersten Versuch besteht, hat nach § 32 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 JAO an einem viermonatigen ergänzenden Vorbereitungsdienst (Ergänzungsvorbereitungsdienst) teilzunehmen. Eine Stationsausbildung findet während dieser Zeit nicht statt. Die Referendarin oder der Referendar wird aber besonderen, zum Teil parallel laufenden Arbeitsgemeinschaften (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht) zugewiesen. Für diese Arbeitsgemeinschaften besteht eine Teilnahmepflicht. In den jeweiligen Bereichen werden u. a. jeweils vier Klausuren aus den Pflichtbereichen geübt und intensiv besprochen.
Steht nicht erst nach der mündlichen Prüfung, sondern bereits nach Korrektur der Aufsichtsarbeiten fest, dass die Prüfung nicht bestanden ist, wird die Ausbildung zunächst wie vorgesehen bis zum Ende der Wahlstation fortgesetzt; dies gilt auch für die Teilnahme an dem Lehrgang zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil der mündlichen Prüfung (Aktenvortragslehrgang). Das bedeutet, dass auch die Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil der mündlichen Prüfung nur im Rahmen der Wahlstation, nicht aber während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes besucht werden kann. Während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes werden Sie einem Aktenvortragslehrgang nicht mehr zugewiesen und haben keine Möglichkeit an einem anderen Aktenvortragslehrgang teilzunehmen.
Der Vorbereitungsdienst endet spätestens vier Monate nach Beendigung des Ergänzungsvorbereitungsdienstes.