Rückmeldung

Bis zum Tag der Einstellung werden die infolge von Absagen frei gewordenen Ausbildungsplätze vergeben. Erhalten die Bewerber/innen bis zum jeweiligen Einstellungstag keine Nachricht, so müssen sie sich nach dem Einstellungstermin fristgerecht und zurückmelden. Andernfalls wird sie/er zum darauf folgenden Termin nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 JKapVVO).

Will ein/e Bewerber/in ihre/seine Bewerbung dennoch aufrechterhalten, muss sie/er dies dem Präsidenten des Kammergerichts spätestens 10 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermin mitteilen. Andernfalls wird sie/er zu diesem Termin nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 4 Nr. 2 JKapVVO). Die Rückmeldung kann erst nach Abschluss des Einstellungsverfahrens übersandt werden. Verfrühte Mitteilungen können nicht berücksichtigt werden.

Sie erhalten von uns vorab eine Erinnerungsmail zur Rückmeldung und können auf diese direkt antworten. Alternativ können Sie uns nach dem jeweiligen Einstellungstermin eine E-Mail an RefRef_Bewerberangelegenheiten@kg.berlin.de mit dem Betreff: Rückmeldung für Februar 2025 senden.

Bewerber/innen, die an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht in Textform mitteilen, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten, werden aus der Liste gestrichen (§ 5 Abs. 5 Nr. 3 JKapVVO)!