1. Sie suchen zunächst die für Sie zutreffende Liste. Es werden drei verschiedene Listen geführt:
Eine Liste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die im der ersten juristischen (Staats-) Prüfung mindestens 10,00 Punkte erzielt haben.Bei den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern ist zu differenzieren:In der zweiten Liste werden die Bewerber/innen erfasst, die die erste juristische (Staats-) Prüfung in Berlin abgelegt haben.In der dritten Liste werden die Bewerber/innen erfasst, die die erste juristische (Staats-) Prüfung außerhalb Berlins abgelegt haben.
2. Die Reihenfolge innerhalb der Listen richtet sich nach dem Eingang des Prüfungszeugnisses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche mindestens sechs Monate Wehr- oder Ersatzdienst oder einen Anderen Dienst im Ausland im Sinne des Zivildienstgesetzes geleistet haben, als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshilfegesetzes oder als Freiwillige oder Freiwilliger im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres oder im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres tätig waren, gilt der Antrag als sechs Monate früher gestellt. (Hinweis: Das maßgebliche Datum wurde Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt.)
3. Hinter dem Eingangsdatum ist Ihr Personalaktenzeichen, das mit dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens beginnt und mit “E KG” endet. Sie finden das jeweilige Personalaktenzeichen auf jedem Schreiben der Referendarabteilung (oben links!).
4. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mit allen in der Liste vor Ihnen platzierten Mitbewerberinnen und -bewerbern um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst konkurrieren: Nicht jede/r möchte zum nächstmöglichen Einstellungstermin mit dem Referendariat beginnen. (Hinweis: Der jeweils gewünschte Termin ist aus der Liste ersichtlich.)