Die Ausbildungsplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Prüfungszeugnisse vergeben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden zu den Einstellungskampagnen Mai, August und November ca. 144 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Zu der Einstellungskampagne im Februar stehen aktuell 174 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
- Bis zu 20 v. H. der jeweils verfügbaren Ausbildungsplätze werden an Bewerber/innen vergeben, deren Gesamtpunktzahl in der ersten juristischen Prüfung mindestens 10 Punkte betrug,
- bis zu 10 v. H. für Bewerber/innen, für die Zurückstellung eine außergewöhnliche Härte begründen würde.
Die restlichen Ausbildungsplätze werden wie folgt vergeben:
- bis zu 80 v. H. an Bewerber/innen, die die erste juristische Prüfung in Berlin abgelegt haben und
- bis zu 20 v. H. an sonstige Bewerber/innen.