Bitte reichen Sie keine Bewerbungsmappen, Hefter oder Hüllen ein!
Der Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst kann frühestens- nach Ablegung der ersten juristischen (Staats-)Prüfung (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JKapVVO) oder
- nach Ablegen der staatlichen Pflichtfachprüfung, sofern bei Eingang des Antrages die Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht vollständig abgelegt wurde (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JKapVVO), weitere Hinweise s. untenstehend
- durch Einreichung des entsprechenden Zeugnisses
gestellt werden.
- zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu stellen.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Voraussetzungen und Hinweise.
Einstellungen werden zum ersten Arbeitstag der Monate Februar, Mai, August und November eines jeden Jahres vorgenommen.
Hinweis:
Es wird gebeten, den persönlichen Kontakt auf dringende Angelegenheiten, die weder telefonisch noch schriftlich (E-Mail) erledigt werden können, zu beschränken.
Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte postalisch ein oder nutzen den Haus-/ Nachtbriefkasten am Eingang des Gebäudes.