Leitung von Arbeitsgemeinschaften
Jährlich durchlaufen in Berlin etwa 1.300 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei dem Präsidenten des Kammergerichts die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst. Begleitend zu den verschiedenen Ausbildungsstationen nehmen sie an Arbeitsgemeinschaften im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht teil. In diesen Arbeitsgemeinschaften sollen passend zur jeweiligen Ausbildungsstation das Verfahrensrecht und die praktische Vorgehensweise erlernt sowie auf die zweite juristische Prüfung vorbereitet werden. Einzelheiten über die verschiedenen Ausbildungsabschnitte und jeweiligen Lehrgänge sind der Rubrik Vorbereitungsdienst zu entnehmen.
Mit der Leitung einer staatlichen Arbeitsgemeinschaft können nebenamtlich Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – auch bereits während der ersten drei Berufsjahre – betraut werden. Für die Leitung einer rechtsanwaltschaftlichen Arbeitsgemeinschaft wird eine dreijährige Zulassung als Rechtsanwält*in vorausgesetzt. Grundsätzlich ist für die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft erforderlich, dass die Bewerber*in die zweite juristische Prüfung mindestens mit der Note befriedigend (6,5 Punkte) bestanden hat. Allerdings kann ein überdurchschnittliches Ergebnis in der ersten juristischen Staatsprüfung ein nur ausreichendes Ergebnis in der zweiten juristischen Prüfung ausgleichen, wenn die Ergebnisse beider Prüfungen einen Durchschnitt von acht Punkten ergeben.
Sollte die Bewerber*in eine mindestens dreijährige ununterbrochene Referententätigkeit in einem Fachanwaltslehrgang oder eine vergleichbare Tätigkeit im einschlägigen Bereich (gemessen an der angestrebten AG-Leitungstätigkeit) ausgeübt und zumindest eine der beiden juristischen Prüfungen mit befriedigend bestanden haben, kann im Einzelfall von den oben stehenden Voraussetzungen abgewichen werden.
Sollten Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung! Wir werden Sie in einem persönlichen Gespräch im Referat für Referendarangelegenheiten mit den organisatorischen Rahmenbedingungen vertraut machen. Auf Wunsch wird Ihnen für den Beginn eine erfahrene Leiter*in als Ansprechpartner*in vermittelt. Die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft stellt eine ideale Vorbereitung oder Ergänzung für einen Einsatz als Prüferin bzw. Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg dar.
Derzeit sucht das Referat für Referendarangelegenheiten dringend Interessent*innen für die Leitung von Arbeitsgemeinschaften im Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Für weitere Auskünfte steht die Dezernentin des Referats für Referendarangelegenheiten, Frau Dr. Heiland (Tel. 9013 – 2107, 9015 – 2378), gerne zur Verfügung. Die Bereitschaft, eine Nebentätigkeit in der juristischen Ausbildung aufzunehmen, kann ebenfalls der Dezernentin bzw. Frau Dorow (Tel. 9013 – 2120), Frau Rockmann (Tel. 9013-2117) oder Frau Patzwaldt (Tel. 9013 – 3228) mitgeteilt werden.
Kontakt
Der Präsident des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten
- Tel.: (030) 9013 - 0
- Fax: (030) 90 13 - 20 40
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Rathaus Schöneberg
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Behindertengerechter Zugang
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.
Behindertengerechte Parkplätze stehen zur Verfügung.
Fahrstühle sind vorhanden.
Behindertengerechte WC sind vorhanden.