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Aktuelles
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Für die Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen ist nach dem Universitätsstudium die Absolvierung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes erforderlich, welcher ab 01.01.2023 in Teilzeit absolviert werden kann. In Berlin ist der Präsident des Kammergerichts die dafür zuständige Ausbildungsbehörde. Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zu der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, dem Verlauf und den Inhalten der Ausbildung sowie Ihrer Rechtsstellung als Referendar/in.
Weitere Informationen erhalten Sie auch durch folgenden Beitrag, der im Jahr 2019 in der Zeitschrift “Wirtschaftsführer für junge Juristen” erschienen und zur Veröffentlichung an dieser Stelle zur Verfügung gestellt wurde.
Der Präsident des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Badensche Str. 2 (ca. 30 m links vom Haupteingang) möglich.
Behindertengerechte Parkplätze stehen zur Verfügung.
Fahrstühle sind vorhanden.
Behindertengerechte WC sind vorhanden.