Sehr geehrte Damen und Herren,
es freut mich, dass Sie die Internetseiten des Kammergerichts aufgerufen haben, und ich begrüße Sie herzlich.
Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise und viele Informationen rund um das Kammergericht, dem knapp 150 Richterinnen und Richter sowie ca. 370 nichtrichterliche Mitarbeitende angehören. Das Kammergericht ist als Oberlandesgericht die zweite Instanz für Entscheidungen der Familiengericht und des Landgerichts in zivil-, straf- und familienrechtlichen Verfahren. Zuweilen ist das Kammergericht auch in erster Instanz zuständig, so. u.a in den sogenannten Staatsschutzsachen, die vor allem Spionage- oder Terrorismusanklagen betreffen. Das breite Spektrum juristischer Themen, über die im Kammergericht verhandelt und entschieden wird, wird im Geschäftsverteilungsplan sichtbar, den Sie ebenfalls nachfolgend finden und in dem die Zuständigkeit der Senate geregelt sind.
Zugleich koordiniert das Kammergericht als Mittelbehörde zwischen den untergeordneten Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung den Personal- und Mitteleinsatz für ca. 4.500 Mitarbeitende des Landes Berlin und ist für die Ausbildung von ca. 2.000 Referendarinnen, Referendaren sowie weiteren Auszubildenden zuständig.
Seit 1913 ist das Kammergericht – mit einer längeren Unterbrechung nach dem Ende des II. Weltkrieges bis zur Wiedervereinigung – am Kleistpark ansässig. Unser Gebäude ist eng mit der Geschichte Deutschlands verbunden: Hier tagte der berüchtigte „Volksgerichtshof“ von August 1944 bis kurz vor Kriegsende 1945, hier hatten der Alliierte Kontrollrat und die Alliierte Luftsicherheitszentrale ihren Sitz und hier wurde das Vier-Mächte-Abkommen von 1971 unterzeichnet.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr weitergehendes Interesse an unserem Gericht, das inzwischen auf eine fast 550-jährige ununterbrochene Tätigkeit zurückblicken kann, geweckt worden ist, und wünsche Ihnen eine informative Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Der Präsident des Kammergerichts