Der Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen („SamBA")

Euromünze Männchen

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen („SamBA”) eingerichtet.

In den Sammelfonds fließen Geldbeträge aus Zahlungsauflagen ein, die im Zusammenhang mit Strafverfahren erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Organisationen für konkrete Maßnahmen im Bereich der

  • Opferhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Straffälligen- und Bewährungshilfe
  • Gesundheits- und Suchthilfe sowie zur
  • Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Organisationen mit entsprechenden Zielsetzungen können sich mit dem Antragsformular um Zahlungen aus dem Sammelfonds bewerben. Sie müssen im Zeitpunkt der Antragstellung in das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführte Verzeichnis der förderungsberechtigten gemeinnützigen Organisationen eingetragen sein (Merkblatt). Die Verteilung der in den Sammelfonds einfließenden Gelder erfolgt quartalsweise durch ein Entscheidungsgremium. Anträge und Zahlungen werden veröffentlicht. Nicht berücksichtigte Anträge verfallen nach dem Quartalsende ohne weitere Mitteilung.

Gemeinnützige Organisationen, welche in das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführte Verzeichnis eingetragen sind, können nach wie vor durch Zahlungsauflagen direkt, zweckungebunden und ohne das Erfordernis einer zusätzlichen Antragstellung begünstigt werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Verfügung vom 09. Dezember 2019.

Kontoverbindung des Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen

SamBA
Postbank Berlin
IBAN: DE35 1001 0010 0019 6431 01

  • 2. Liste der Zuwendungsempfänger des Sammelfonds für Geldauflagen

    Zeitraum: 3. Quartal 2019 – 1. Quartal 2023

    PDF-Dokument (593.8 kB)

  • 1. Liste der Zuwendungsempfänger des Sammelfonds für Geldauflagen

    Zeitraum: 2. Quartal 2010 – 2. Quartal 2019

    PDF-Dokument (153.4 kB)

  • AV vom 09. Dezember 2019

    Allgemeine Verfügung über die Einrichtung eines Sammelfonds für Geldbeträge zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen (§ 153a StPO, § 56b StGB, §15 GnO)

    PDF-Dokument (9.8 kB) - Stand: 09. Dezember 2019

  • Merkblatt

    PDF-Dokument (20.3 kB)