Gebühren

I. Gebühren für das Bewerbungsverfahren

Gemäß Ziffer 5.1 der Anlage zu § 1 Absatz 2 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG)

  • Bestellung zum Notar gemäß § 12 BNotO

    1.600,00 €

  • Ablehnung des Antrags auf Bestellung zum Notar

    1.400,00 €

  • Rücknahme des Antrags auf Bestellung zum Notar vor Entscheidung über den Antrag

    700,00 €

II. Gebühren für die Vertreterbestellung

Gemäß Ziffer 5.2 der Anlage zu § 1 Absatz 2 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG)

  • Erste Bestellung eines Notarvertreters gemäß § 39 Abs. 1 erster Halbsatz BNotO pro Jahr
    • Anmerkung: Die weiteren Bestellungen bleiben gebührenfrei.

    51,13 €

  • Entscheidung über den Antrag auf Bestellung eines ständigen Notarvertreters gemäß
    § 39 Abs. 1 zweiter Halbsatz BNotO

    102,26 €

III. Gebühren für das Beschwerdeverfahren

Gemäß Ziffer 5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 2 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG)

  • Verwerfung oder Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Missbilligung gemäß § 94 Abs. 2 BNotO

    100,00 €

Wird die Beschwerde oder weitere Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann die zuständige Behörde die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte nach Ziffer 1 oder Ziffer 2 ermäßigen oder bestimmen, dass eine Gebühr nicht erhoben wird.