Datenschutzerklärung Ehefähigkeit

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Kammergericht im Bereich von Anträgen auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)

  • Der Präsident des Kammergerichts ist zuständig für die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Bei der Bearbeitung dieser Anträge werden personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Gesetze verarbeitet. Personenbezogene Daten sind Angaben zu Ihrer Person und zur Person Ihrer/Ihres Verlobten und gegebenenfalls weiterer Familienmitglieder. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden und welche Rechte Ihnen gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts nach dem Datenschutzrecht zustehen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung beim Kammergericht verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

  • a) Verantwortliche Stelle
    Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Behörde „Der Präsident des Kammergerichts“, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Tel.: +49 30 9015-0, verarbeitet.
  • b) Die Datenschutzbeauftragte
  • Kontakt:
    Der Präsident des Kammergerichts
    - Datenschutzbeauftragte –
    Elßholzstraße 30-33
    10781 Berlin
    E-Mail-Adresse: dsb@kg.berlin.de

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Ihrem Antrag geben.

2. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

  • Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer hoheitlichen Tätigkeit von Ihnen oder Dritten mitgeteilt bekommen oder die wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung unserer Aufgaben selbst oder durch einen Beauftragten erheben. Ihre personenbezogenen Daten werden zusammen mit dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses von dem zuständigen Standesbeamten an das Kammergericht weitergeleitet. Die mit der Bearbeitung der Anträge auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kammergerichts verarbeiten grundsätzlich nur die personenbezogenen Daten, die ihnen von dem Standesbeamten mitgeteilt wurden. Nur für den Fall, dass die vom Standesbeamten vorgelegten Daten nicht vollständig sind, erfragen und verarbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelfall noch weitere Daten, die Sie auf Nachfrage hin selbst mitteilen. Die Verarbeitung kann grundsätzlich auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO umfassen.
  • Wir verarbeiten darüber hinaus nur solche Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Ehefähigkeitsverfahren stehen. Dies können beispielsweise Daten wie Name, Vorname, Geburtsname, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Geburtsort‚ Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf oder Legitimationsdaten sein.
  • Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch von nicht am Verfahren beteiligten Personen, insbesondere Angehörigen, verarbeitet werden, wenn dies aufgrund einheitlicher Personenstandsurkunden nicht vermeidbar ist.
  • In Ehefähigkeitssachen werden personenbezogene Daten von der zuständigen Behörde (Landesamt für Einwanderung) auf Anfrage übermittelt.
  • Besucher:innen des Kammergerichts werden von der rund um das Gebäude installierten Videoüberwachung optisch erfasst. Die dabei aufgenommenen Bilder werden 48 Stunden gespeichert und dann automatisch gelöscht, es sei denn, das Hochladen der Bilder ist zur Abwehr von Gefahren oder zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten erforderlich.

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten?

  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist in erster Linie § 1309 Abs. 2 BGB sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO (wie z.B. Herkunft, Religion) werden von uns auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. j) DSGVO verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung der Anträge erforderlich ist.
  • Die Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten durch die rund um das Gebäude des Kammergerichts installierte Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von § 20 BlnDSG zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten.

4. Kommen beim Kammergericht Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung zur Anwendung?

Es werden gemäß Art. 22 Abs. 1 DSGVO keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt, es sei denn, die Voraussetzungen gemäß Art. 22 Abs. 2 lit. a), b) oder c) DSGVO liegen vor.

5. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Der Präsident des Kammergerichts legt Ihre personenbezogenen Daten seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen.
  • a) Innerhalb der Justiz erhalten diejenigen Personen Zugang zu Ihren Daten, die mit der Bearbeitung der Anträge auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses betraut sind. Dies betrifft beispielsweise Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Schreibkräfte, zuständige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und verschiedene Justizbeschäftigte.
  • b) An Stellen außerhalb der Justiz übermitteln wir personenbezogene Daten nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. an die Ausländerbehörde oder das Auswärtige Amt zur Urkundenüberprüfung).

Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage vorwiegend auch mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsunternehmen (ITDZ Berlin) zusammen, das die personenbezogenen Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Diesem werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.
In Verfahren, in denen Kosten anfallen, können wir Ihre Daten im notwendigen Umfang an die bei dem Amtsgericht Spandau angesiedelte Kosteneinziehungsstelle der Justiz übermitteln, damit diese ihrer Aufgabe der Beitreibung von Justizkosten nachkommen kann.

6. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach der Schriftgutaufbewahrungsverordnung Berlin. Die Aufbewahrungsfristen im Einzelnen können Sie der Anlage zur Schriftgutaufbewahrungsverordnung unter https://www.berlin.de/sen/justiz/vorschriften/vorschrift.450765.php entnehmen.

7. Welche Rechte stehen Ihnen als betroffene Person gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts zu?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam schützen zu können, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts geltend machen können:
  • a) Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
    Gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Art. 15 Abs. 2 DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Art. 15 Abs. 4 DSGVO).
  • b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Art. 16, 17 und 18 DSGVO
    Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels ergänzender Erklärung – zu verlangen.
    Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir die Akten in diesem Fall ohnehin von Amts wegen unaufgefordert vernichten. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht dann nicht, wenn die Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Datenverarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO der Wahrnehmung einer Aufgabe dient, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde oder gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. c) DSGVO ein öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h), i) oder Art. 9 Abs. 3 DSGVO besteht. Unter den Voraussetzungen von Art. 18 DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • c) Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
    Bei der Verarbeitung mit Ihrer Einwilligung und mithilfe automatisierter Verfahren besteht das Recht auf Erhalt der Daten und Übermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen.
  • d) Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
    Sie haben gemäß Art. 21 DSGVO – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten Angaben geltend gemacht wird – das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, wie beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.
  • e) Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 DSGVO
    Sofern Sie uns eine Einwilligung beispielsweise gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO erteilt haben, haben Sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung wird gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO durch den Widerruf nicht berührt. Aufgrund Art. 17 Abs. 1 lit. b) DSGVO haben Sie aufgrund des Widerrufs Ihrer Einwilligung das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen zu verlangen. Der Verantwortliche ist ebenso verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen. Über die Möglichkeit des Widerrufs einer Einwilligung und die Vorgehensweise zur Ausübung des Widerrufsrechts werden wir Sie zu dem Zeitpunkt informieren, zu dem wir Ihre Einwilligung einholen.

8. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Art. 49 DSGVO) unterrichtet zu werden. Ansonsten wird die Übermittlung nur mit Ihrer Einwilligung oder beispielsweise im Rahmen der jeweiligen Verfahren in Form der gesetzlich erlaubten Rechtshilfe vorgenommen.

9. Sind Sie zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet?ittelt?

Grundsätzlich haben Sie die Daten bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Ist nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten für Sie verpflichtend, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte beispielhaft die Regelungen des § 111 OWiG, der bei Verstoß eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000,00 EUR vorsieht.

10. Ihr Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, Art. 77 DSGVO

Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

  • Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Alt-Moabit 59-61
    10555 Berlin
    Tel.: +49 30 13889-0
    E-Mail-Adresse: mailbox@datenschutz-berlin.de

zu wenden.