Der Präsident des Kammergerichts legt Ihre personenbezogenen Daten seinen Mitarbeitenden sowie Dritten gegenüber nur auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen.
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a) Innerhalb der Justiz erhalten diejenigen Personen Zugang zu Ihren Daten, die mit der Bearbeitung der genannten Angelegenheiten befasst bzw. zu benachrichtigen sind. Hierzu gehören beispielsweise Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und Schreibkräfte, die in Ihrem konkreten Verfahren zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
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b) An Stellen außerhalb der Justiz übermitteln wir personenbezogene Daten nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder mit Ihrer Einwilligung.
Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage vorwiegend auch mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsunternehmen (ITDZ Berlin) zusammen, das personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Diesem werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.