Datenschutzerklärung Strafsachen

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Strafsachen durch das Kammergericht

  • Im Auftrag des Präsidenten des Kammergerichts verarbeitet dieses als Organ der Rechtspflege in Strafsachen personenbezogene Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden und welche Rechte Ihnen gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts nach dem Datenschutzrecht zustehen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung beim Kammergericht verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

  • a) Verantwortliche Stelle
    Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Behörde „Der Präsident des Kammergerichts“, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Tel.: +49 30 9015-0, verarbeitet.
  • b) Die Datenschutzbeauftragte
  • Kontakt:
    Der Präsident des Kammergerichts
    - Datenschutzbeauftragte –
    Elßholzstraße 30-33
    10781 Berlin
    E-Mail-Adresse: dsb@kg.berlin.de

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Strafverfahren geben und erteilt keine Rechtsberatung.

2. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten und zu welchen Zwecken verarbeiten wir sie?

  • In Strafsachen verarbeitet das Kammergericht personenbezogene Daten von den Beteiligten an einem Strafverfahren, Rechtsanwälten, Sprachmittlern, Sachverständigen, Zeugen sowie um Auskunft ersuchenden Personen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens (einschließlich Ermittlungs- Zwischen- und Vollstreckungsverfahren und Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz), zur Vorgangsverwaltung, zur Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht sowie der Bearbeitung von Eingaben, Auskunftsersuchen und Beschwerden erforderlich ist. Die Verarbeitung kann ausnahmsweise auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 umfassen.
  • Darüber hinaus werden zu den vorgenannten Zwecken personenbezogene Daten von nicht am Strafverfahren beteiligten Personen verarbeitet, wenn deren Daten sich aus dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten und den im Rahmen der Amtsermittlung oder Beweiserhebung herangezogenen Erkenntnismitteln (insbesondere beigezogene Akten, Zeugenaussagen, Gutachten , Befundberichte, Auskünfte, Urkunden) ergeben.
  • Ferner finden die Vorschriften des Achten Buches der Strafprozessordnung, hier vorrangig die §§ 483 ff StPO, und § 49 lit. c) OWiG als Grundlage für eine Datenverarbeitung Anwendung. So dürfen nach § 483 StPO die personenbezogenen Daten für Zwecke des Verfahrens in Dateien verarbeitet werden. Die Daten dürfen auch für andere Strafverfahren, die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Gnadensachen genutzt werden. Die in § 484 Abs. 1 StPO bezeichneten Daten dürfen darüber hinaus für Zwecke künftiger Strafverfahren verarbeitet werden. Weiterhin dürfen gemäß § 485 StPO personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang für Zwecke der Vorgangsverwaltung verarbeitet werden. Zudem kommt gemäß § § 487 StPO eine Übermittlung gespeicherter Daten an die zuständige Stelle in Betracht.
  • Nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens übermittelt das Gericht die Verfahrensakten an die Staatsanwaltschaft. Personenbezogene Daten aus Verfahren werden danach nur noch zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa im Rahmen von Strafvollstreckungs- und Strafvollzugssachen, Entscheidungen zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung, Wiederaufnahmeverfahren (alle einschließlich jeweiliger Rechtsmittelverfahren) und/oder um gesetzliche Mitteilungspflichten zu erfüllen.
  • Besucher:innen des Kammergerichts werden von der rund um das Gebäude installierten Videoüberwachung optisch erfasst. Die dabei aufgenommenen Bilder werden 48 Stunden gespeichert und dann automatisch gelöscht, es sei denn, dass Hochladen der Bilder ist zur Abwehr von Gefahren oder zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten erforderlich.

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen verarbeiten wir Ihre Daten?

  • Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung von Strafverfahren finden sich in

- Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
- der Strafprozessordnung (StPO)
- dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
- dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
- dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • Ergänzend kommen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.
  • Die Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten durch die rund um das Gebäude des Kammergerichts installierte Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von § 20 BlnDSG zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten.

4. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach der Schriftgutaufbewahrungsverordnung Berlin. Die Aufbewahrungsfristen sind entsprechend der Erfordernisse in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich lang. Die Aufbewahrungsfristen im Einzelnen können Sie der Anlage zur Schriftgutaufbewahrungsverordnung unter https://www.berlin.de/sen/justiz/vorschriften/vorschrift.450765.php entnehmen.

5. Welche Rechte stehen Ihnen als betroffene Person gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts zu?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam schützen zu können, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Präsidenten des Kammergerichts geltend machen können.

  • a) Recht auf Auskunft
    Sie haben ein Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht besteht im Bereich der Strafrechtspflege nur eingeschränkt, da die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten nicht gefährdet werden darf. Zudem erhalten Sie auf Antrag grundsätzlich Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche ihrer personenbezogenen Daten wir von Amts wegen an andere Stellen übermittelt haben. Die Grundlage für die benannten Einschränkungen des Auskunftsrechts bildet beispielsweise Art. 15 der Richtlinie (EU) 2016/680. Anspruchsgrundlagen zum Auskunftsanspruch ergeben sich konkreter beispielsweise aus § 43 BlnDSG sowie den Verfahrensvorschriften, u.a. §§ 147, 491, 495 StPO.
  • b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Insbesondere im Fall von Aussagen, die gegenüber einem Gericht getätigt werden, betrifft die Frage der Richtigkeit der personenbezogenen Daten nicht den Inhalt der Aussage oder deren Beurteilung durch die Gerichte. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Können Ihre personenbezogenen Daten wegen entgegenstehender, gesetzlich geregelter Gründe nicht gelöscht werden, haben Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht darauf, dass wir Ihre Daten nur noch eingeschränkt verarbeiten. Die Grundlage für die Einschränkungen bildet beispielsweise Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2016/680. Anspruchsgrundlagen zur Berichtigung und Löschung sowie weitere Vorgaben zur Einschränkung der Verarbeitung sind in § 44 BlnDSG sowie den entsprechenden Verfahrensvorschriften, u.a. § 489 StPO, näher geregelt.

6. Sind Sie zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet?

Grundsätzlich haben Sie die Daten bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Ist nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten für Sie verpflichtend, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte beispielhaft die Regelungen des § 111 OWiG, der bei Verstoß eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000,00 EUR vorsieht.

7. Ihr Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, Art. 52 Richtlinie (EU) 2016/680, § 46 BlnDSG

Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von dem Kammergericht verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an die

  • Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Alt-Moabit 59-61
    10555 Berlin
    Tel.: +49 30 13889-0
    E-Mail-Adresse: mailbox@datenschutz-berlin.de

zu wenden. Bitte beachten Sie, dass der/die Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Aufsicht nur ausübt, soweit die Gerichte in Verwaltungsangelegenheiten, also nicht rechtsprechend, tätig werden.