Termin vereinbaren

Planer - Terminplaner mit Stift

Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

Das LEA hat das Verfahren zur Vergabe von Terminen grundlegend geändert. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wurde dauerhaft außer Betrieb genommen.

Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wurde nun die Grundlage entzogen.

Online-Antrag oder Kontaktformular

Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um. Für erste Dienstleistungen (wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen, den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU oder Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung) werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden.

Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

Online-Antrag statt Terminbuchung in bestimmten Fällen:

  • Für einige Dienstleistungen (zum Beispiel Blaue Karte EU oder Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung) nutzen Sie bitte die speziellen Online-Anträge.

Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreise-Verpflichtung:

Für einige Dienstleistungen können Sie bei jedem Berliner Bürgeramt einen Termin buchen:

Termin im Notfall

Im Notfall bieten wir durch Übersendung einer Fiktionsbescheinigung oder durch einen zeitnahen Termin Hilfe an. Nach Eingang Ihres Kontaktformulars prüft und entscheidet das für Sie zuständige Referat, ob ein Notfall vorliegt. Ein Notfall muss immer nachgewiesen werden.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie

  • dringend innerhalb der nächsten vier Wochen verreisen müssen und dies durch eine Buchung nachweisen.
  • durch ein Schreiben Ihres Arbeitgebers nachweisen, dass Ihnen ohne gültiges Dokument der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
  • durch ein Schreiben Ihres Jobcenters oder Sozialamtes nachweisen, dass Ihnen ohne gültiges Dokument die Einstellung von Leistungen droht.

Bitte wählen Sie im Kontaktformular Ihres Referats nur dann den Betreff „Eiliger Termin/Notfall“ aus, wenn mindestens eins der drei Kriterien auf Sie zutrifft. Fügen Sie dem Kontaktformular Ihren Nachweis als Anlage bei.

Aus technischen rechtlichen Gründen können wir Notfälle, in denen

  • kein gültiger Pass vorliegt
  • ein Reiseausweis für Ausländer, für Staatenlose oder für Flüchtlinge ausgestellt werden muss oder
  • der bisherige Aufenthaltstitel verloren wurde

leider keine schnelle Hilfe anbieten. Ihr Kontaktformular wird dennoch gelesen und bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Antwort dann etwas länger dauert.

FAQ zur Terminvereinbarung

  • Wann soll ich den Termin vereinbaren?

    Aufenthaltstitel können in der Regel frühestens 8 Wochen vor Ablauf verlängert werden.

    Der Termin selbst sollte möglichst 4-6 Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels liegen. Die Vereinbarung des Termins ist schon früher möglich.

    In einigen Referaten sind freie Termine nicht kurzfristig, sondern erst in einigen Monaten verfügbar. Fragen Sie deshalb rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels nach einem Termin.

    Wichtig: Vereinbaren Sie den Termin, bevor Ihr Aufenthaltstitel ungültig wird.

  • Mein Aufenthaltstitel wird vor dem Termin ungültig – Ist das ein Problem?

    Ihr Aufenthaltstitel war am Tag der Vereinbarung des Termins noch gültig?

    Dann wird der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet bis zum reservierten Termin als fortbestehend betrachtet. Dies gilt auch für die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel.

    Das bedeutet: Sie können bis zum Termin weiterarbeiten oder studieren.

    Ihr Kontaktformular mit der Terminanfrage gilt zusammen mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel als Nachweis über Ihren erlaubten Aufenthalt und kann bei Behörden und Arbeitgebern als entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

    Wichtig:
    • Voraussetzung ist, dass Sie zum reservierten Termin kommen.
    • Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.
  • Kann ich meinen Termin ändern oder löschen?

    Termine sind knapp. Deshalb bitten wir Sie, einen nicht benötigten Termin über das Kontaktformular abzusagen. Vielen Dank.

  • Sie besitzen ein nationales Visum (D-Visum) für 12 Monate?

    Inhabern solcher längerfristiger D-Visa wird frühestens 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ein anderer Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) ausgestellt.

    Ihr Aufenthalt soll nicht länger dauern als das Visum gültig ist?
    Dann muss kein Antrag gestellt werden. Auch eine Vorsprache beim Landesamt für Einwanderung ist nicht erforderlich.

    Ihr Aufenthalt soll länger dauern als das Visum gültig ist?
    Dann beantragen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums die Erteilung des Aufenthaltstitels. Dieser Antrag sollte sechs bis acht Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden.
    Eine frühere Umwandlung Ihres Visums in einen anderen Aufenthaltstitel ist – auch bei vorhandener Terminbuchung – leider nicht möglich.

    Arbeiten mit dem nationalen Visum?
    In Ihrem Visum steht, ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.
    Sie können sofort nach der Einreise anfangen, in dem erlaubten Umfang zu arbeiten, auch wenn Sie noch keine Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU haben.
    Inhabern von Jahresvisa zu Studienzwecken ist die Beschäftigung gem. § 16b Abs. 3 AufenthG erlaubt. Dies bedeutet, dass sie mit dem Visum maximal 140 ganze Tage im Jahr arbeiten dürfen. Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet.

  • Sie besitzen einen noch länger gültigen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung?

    Sie möchten das Unternehmen wechseln oder suchen nach einem neuen Job?
    Oder es hat sich etwas bei Ihrer Beschäftigung geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs?

    Dann benötigen Sie vielleicht gar keinen Termin zur Änderung oder Neuausstellung des Aufenthaltstitels.

    Lesen Sie hierzu bitte
  • Kann ich auch ohne Termin kommen?

    Nein, Vorsprachen ohne Termin sind weiterhin grundsätzlich nicht möglich.

  • Was soll ich zum Termin mitbringen?

    Nach der Terminanfrage über das Kontaktformular erhalten Sie vom zuständigen Referat per E-Mail eine Einladung mit allen Daten zum Termin zum Ausdrucken. Darin stehen auch alle nötigen Unterlagen und Gebühren.
    Bringen Sie diese bitte vollständig mit – zusammen mit Ihrer Terminbestätigung.

    Wichtig: Die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben. Damit helfen Sie uns, Ihre Bedienung etwas zu beschleunigen.

  • Ich besitze ein Schengen-Visum. Kann ich für die Verlängerung einen Termin buchen?

    Ein Schengen-Visum (Visumskategorie C) wird für kurze Aufenthalte ausgestellt, zum Beispiel für Besuchsaufenthalte, touristische Zwecke oder Geschäftsreisen.

    Ein solches Visum endet immer mit Ablauf des Gültigkeitsdatums. Schengen-Visa können nur ausnahmsweise verlängert werden, z. B. bei einer schweren Erkrankung.

    Bitte beachten Sie:
    • Schengen-Visa können in der Regel nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
    • Eine Terminbuchung oder ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis verlängern den erlaubten Aufenthalt mit einem Schengen-Visum deshalb nicht. Mehr Informationen dazu
  • Ich möchte verreisen, aber mein befristeter Aufenthaltstitel läuft ab. Was muss ich tun?

    Bitte vereinbaren Sie möglichst rechtzeitig einen Termin zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

    Im Notfall senden wir Ihnen für die Reise eine Fiktionsbescheinigung per Post nach Hause.

    Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund der langen Produktionszeiten für Urlaubsreisen keine Reiseausweise ausstellen können.

  • Ich wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt anerkannt, ich bin nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels und mein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde noch nicht bestellt. Kann ich zur Bestellung des eAT einen Termin buchen?

    Nein, das ist nicht möglich.

    Sofern Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt anerkannt worden sind, und Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen, wird der Vorgang im Einzelfall geprüft.

    Sie erhalten dann von dem zuständigen Referat baldmöglich einen Termin für Ihre Vorsprache.