Informationen für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung

Das Landesamt für Einwanderung ist eine Terminbehörde. Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich.

Für die Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen buchen Sie bitte online einen Termin.

Das Angebot der Terminbuchung steht allen Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren oder mit einer Duldung zur Verfügung, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin oder dem Landesamt für Einwanderung ausgestellt wurden.

Bitte buchen Sie einen Termin, der in einem Zeitraum frühestens 3 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung liegt. So helfen Sie mit, dass die Terminkapazitäten für alle effizient genutzt werden können.

Bei Vorsprachen von Personen ohne ablaufende Aufenthaltsgestattung oder Duldung in den nächsten 3 Wochen müssen wir uns leider vorbehalten, diese trotz Termins nicht zu bedienen.

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen und zur Terminbuchung:

Sie haben eine Frage?

Zum Thema Aufenthaltsgestattungen und Duldungen helfen Ihnen unsere nachfolgenden FAQ. Ansonsten nutzen Sie bitte das Kontaktformular des zuständigen Referats.

FAQ zum Thema Aufenthaltsgestattungen und Duldungen (Stand 01.07.2024)

  • Wer kann einen Termin zur Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung buchen?

    Das Angebot der Terminbuchung steht allen Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren oder mit einer Duldung zur Verfügung, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin oder dem Landesamt für Einwanderung ausgestellt wurden. Wir bitten um Verständnis, dass wir Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, in den Referaten A2, A3 und A4 nicht bedienen können. Entsprechend falsch gebuchte Termine werden gelöscht und Sie erhalten hierüber eine Benachrichtigung.

  • Wann kann ich die Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung beantragen?

    Bitte buchen Sie einen Termin zur Verlängerung, der in einem Zeitraum frühestens 3 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung liegt. So helfen Sie mit, dass die Terminkapazitäten für alle effizient genutzt werden können.

  • Wie kann ich die Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung beantragen?

    Für die Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen werden Sie gebeten, online einen Termin zu buchen. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen und zur Terminbuchung:

  • Es sind alle Termine zur Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ausgebucht. Was kann ich tun?

    Bitte buchen Sie einen Termin, der in einem Zeitraum frühestens 3 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung liegt. So helfen Sie mit, dass die Terminkapazitäten für alle effizient genutzt werden können

    Es werden regelmäßig – auch kurzfristig – neue Termine zur Buchung freigegeben. Schauen Sie daher regelmäßig nach freien Terminen. Sollte dennoch anhaltend online kein Termin für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung oder Duldung in dem zuständigen Referat zur Verfügung stehen, können Sie über das Kontaktformular die Verlängerung beantragen.

    Es besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die verlängerte Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder Duldung per Post übersandt wird . Dies setzt voraus, dass die vorhandene Bescheinigung verlängert und mit den gleichen Nebenbestimmungen versehen ausgestellt werden kann. Dies prüfen wir eigenständig. Eine Übersendung per Post kommt insbesondere in Betracht

    • gegenüber Rechtsanwälten.
    • gegenüber Betreuern oder Vormündern bei Personen, die unter Betreuung stehen oder für die ein Vormund bestallt wurde.
    • gegenüber inhaftierten Antragstellern.
  • Ich bin im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung und möchte arbeiten. Was muss ich tun?

    Ob Sie arbeiten dürfen oder nicht, hängt zunächst von der Nebenbestimmung zu Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ab.

    • Beinhaltet Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt.“ dürfen Sie von Gesetzes wegen keine Beschäftigung ausüben und kann diese durch uns auch nicht genehmigt werden.
    • Sind Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung mit der Nebenbestimmung „Beschäftigung erlaubt.“ dürfen Sie jede beliebige Beschäftigung ausüben. Einer gesonderten Erlaubnis bedarf es nicht.
    • Beinhaltet Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Nebenbestimmung „Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde.“, können Sie die Erlaubnis einer Beschäftigung beantragen. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das zuständige Referat. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte unbedingt das vollständig ausgefüllte Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Stellenbeschreibung) bei.
  • Ich habe meine Aufenthaltsgestattung oder Duldung verloren. Was muss ich beachten?

    Bitte buchen Sie online keinen Termin, sondern wenden sich bitte über das Kontaktformular an das zuständige Referat und zeigen Sie den Verlust an.

  • Ich bin im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgestattung oder Duldung und habe ein anderes Anliegen. Was kann ich tun?

    Bei einem anderen Anliegen buchen Sie bitte online keinen Termin, sondern wenden sich über das Kontaktformular an das zuständige Referat, z.B. zur

    • Änderung oder Streichung einer Wohnsitzauflage.
    • Herausgabe von Identitätsdokumenten.
    • Fragen bei einem offenen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
  • Ich bin im Besitz einer Duldung und möchte einen Antrag auf Erteilung einer sog. Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz stellen. Wie kann ich das tun?

    Stellen Sie bitte den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht.

    Weitere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht finden Sie hier.

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Stellenbeschreibung)

    PDF-Dokument (312.3 kB)