Für die folgenden Dienstleistungen müssen Sie in der Regel nicht zu uns kommen. Wir sind nur in Ausnahmefällen zuständig.
Bevor Sie den Termin im Bürgeramt Ihrer Wahl buchen:
Lesen Sie sich bitte in der von Ihnen ausgewählten Dienstleistung die Abschnitte “Voraussetzungen” und “Zuständige Behörden” aufmerksam durch.
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Aktuelle Sprache: Deutsch
Aufenthaltsrechtliche Dienstleistungen in den Bürgerämtern
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