Über welche Stellen können Sie sich beschweren?

Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist zuständig für Beschwerden gegen die Berliner Polizei und gegen alle anderen Behörden und Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes Berlin unterstehen.

Gliederung der Berliner Verwaltung

Informationen über die Bezirksämter

Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist nicht zuständig für Beschwerden gegen

  • den Petitionsausschuss,
  • den Rechnungshof von Berlin,
  • die
  • Organe, Behörden und Unternehmen des Bundes (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbahn, S-Bahn) oder Behörden anderer Bundesländer,
  • Privatpersonen, private Unternehmen und Verbände,
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften,
  • Parteien,
  • andere weisungsfreie Beauftragte (z.B. die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit),
  • Urteile und Beschlüsse der Gerichte.

Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist ebenfalls nicht zuständig für:

  • allgemeine oder abstrakte Rechtsfragen,
  • politische Fragestellungen,
  • privatrechtliche Streitigkeiten und Konflikte,
  • die Entgegennahme von Anzeigen.

Wenn Sie von einer Behörde einen Bescheid bekommen haben, beachten Sie bitte die Hinweise über Bescheide, Rechtsbehelfe und Fristen.