Die Aufgaben und Befugnisse des Bürger- und Polizeibeauftragten ergeben sich aus dem Gesetz über den Bürger- und Polizeibeauftragten (BeBüPolG Bln).
Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist eine selbständige oberste Landesbehörde und gehört nicht zur Polizei. Es handelt sich um eine unabhängige Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsstelle), die versucht, bei Konflikten mit Berliner Behörden schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Mitarbeitenden der Ombudsstelle handeln weisungsfrei und sind nur dem Gesetz unterworfen.
Der Bürgerbeauftragte ist für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Berliner Behörden und andere Einrichtungen zuständig, die der Aufsicht des Landes unterstehen.
Der Polizeibeauftragte ist Ansprechpartner für Beschwerden gegen die Polizei Berlin und kümmert sich darum, dass begründeten Anliegen abgeholfen wird. Auch Angehörige der Polizei Berlin können sich mit einer Eingabe außerhalb des Dienstwegs an den Polizeibeauftragten wenden. Deswegen dürfen keine dienst- oder disziplinarrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen sie ergriffen werden noch darf die Dienstkraft sonstige Nachteile erleiden.
Weiterführende Hinweise: