BV Oltmann zieht den Antrag auf Namentliche Abstimmung zurück.
Beratungsbeitrag: BV Olschewski
Sitzungsunterbrechung 21:25 Uhr bis 21:40 Uhr
Die Vorsteherin beruft eine Sitzung des Ältestenrates ein.
Beschluss:
Die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Bautzener Straße“, für die Grundstücke zwischen Goeben-, Yorck-, Bautzener-, Monumentenstraße, östlicher Grenze des St. Mattäus-Kirchhofs, Großgörschenstraße und Potsdamer Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Bautzener Straße“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schönerberg wird beschlossen.